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Was ist schiefgelaufen?

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Der Auftrag zum Inkasso der Radio- und TV-Gebühren wird also nicht mehr an die Billag erteilt. Dadurch gehen im Kanton erneut Arbeitsplätze verloren. Diese Tatsache bedauern wohl alle politischen Parteien im Kanton.

Die Frage aber ist: Was ist schiefgelaufen? Der Auftrag wurde öffentlich ausgeschrieben. So weit, so gut. Es soll der konkurrenzfähigste, innovativste Anbieter den Zuschlag erhalten. Es erstaunt aber, dass das vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ausgeschriebene Verfahren ein Verfahren nach dem 3. Kapitel des VöB war und entsprechend keine Beschwerdemöglichkeit gegen den Vergabeentscheid möglich ist.

Weshalb diese Verfahrensart gewählt wurde, ist für mich unverständlich: Das Bakom untersteht als Bundesbehörde selbstverständlich dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Der Schwellenwert für ein öffentliches Verfahren im Staatsvertragsbereich von 230 000 Franken wird klarerweise übertroffen. Auch die unter Art. 3 des BöB aufgelisteten Ausnahmen sind meines Erachtens in keiner Art und Weise erfüllt; es wird wohl niemand behaupten wollen, die Billag (oder nun ihre Nachfolgerin) seien eine Behinderteninstitution, eine Wohltätigkeitsstiftung oder gar eine Strafanstalt, und der Auftrag zum Inkasso der Radio- und TV-Gebühren gefährde die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung.

Womit also wurde begründet, dass das Verfahren nicht nach dem Gesetz, sondern nur nach dem 3. Kapitel der Verordnung, das heisst ohne Rechtsschutz, durchgeführt werden soll? Das ist aus meiner Sicht die ganz grosse Frage, die aber im Sommer letzten Jahres hätte geklärt werden sollen, und ich erwarte eigentlich, dass so gewichtige Arbeitgeber sich die für sie so imminent wichtigen Ausschreibungen auch ganz genau anschauen und rechtzeitig aktiv werden, wenn die Rahmenbedingungen des Verfahrens nicht korrekt sind. Denn: Die Wahl eines unkorrekten Verfahrens ohne Rechtsschutzmöglichkeit lässt rasch den (schon aufgebrachten) Vorwurf aufkommen, dass der Entscheid nach politischen Gesichtspunkten getroffen werden soll. Es ist eine Unterstellung, dessen bin ich mir bewusst, aber es tönt einfach zu schön, um wahr zu sein: Die No-Billag-Initiative wird gegenstandslos, weil es die Billag nicht mehr gibt. So kann natürlich mit Volksinitiativen auch umgegangen werden, aber das entspricht mitnichten meinem Demokratieverständnis. Der schale Nachgeschmack dieses Entscheids bleibt haften.

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