Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gebärdensprache fehlt im Gesetz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Dass Menschen mit einer Behinderung nicht nur finanzielle Unterstützung erhalten, sondern auch besser ins gesellschaftliche Leben integriert werden sollen – was oberstes Ziel des neuen Behindertengesetzes bildet –, widerspiegelt die fortschrittliche Einstellung des malerisch im Mittelland und den Voralpen gelegenen zweisprachigen Kantons Freiburg. Schade nur, dass die Gebärdensprache im Gesetz nirgends erwähnt wird. Denn damit hätte diese positive Grundhaltung behinderten Menschen gegenüber noch viel stärker zum Ausdruck gebracht werden können. Gehörlose sind ausgesprochen stark visuell ausgerichtet. Die Gebärdensprache trägt der Besonderheit der Hörbehinderung adäquat Rechnung und bietet damit Gewähr für eine bestmögliche beziehungsweise massgeschneiderte Integration Gehörloser.

Meistgelesen

Mehr zum Thema