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Einbürgerungswillige sollen Tatbeweis erbringen

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«Kinder, deren Grosseltern bereits in der Schweiz wohnen, sind doch Schweizer und sollen das Schweizerbürgerrecht unbürokratisch erhalten»: So hat Bundesrätin Sommaruga für das neue Einbürgerungsverfahren geworben. Ich bin damit voll und ganz einverstanden – unter einer Bedingung: Diese Jungen sollen glaubwürdig erklären, dass sie Schweizer werden möchten. Das können sie glaubhaft bezeugen, indem sie ihren bisherigen Pass abgeben. Das will aber Frau Sommaruga nicht, weil das bis heute kein Kriterium zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes ist. Aber dieses Kriterium hätte man sehr einfach in die neue Verordnung aufnehmen können. Entweder möchte jemand den Schweizerpass, weil er Schweizer werden möchte, oder er möchte einfach vom roten Pass profitieren, sei das in materieller oder ethischer Hinsicht. Ein Doppelbürgerrecht bringt Vorteile, die wir echten Schweizer nicht haben. Und es bringt auch vermehrte Schwierigkeiten, gefährliche Individuen zu überwachen. Wenn wir nicht verlangen, dass der ausländische Pass abgegeben wird, so schaffen wir «Ausländer mit Schweizerpass» statt echte Schweizer.

Ich kann mir vorstellen, dass der Hauptgrund für die erleichterte Einbürgerung der im europäischen Vergleich extrem hohe Ausländeranteil von fast 20 Prozent ist. Diesen statistischen Wert könnte der Bundesrat mit der vereinfachten Einbürgerung auf elegante Weise vermindern.

Der einzige Grund, warum ich gegen die erleichterte Einbürgerung stimmen werde, ist der Umstand, dass von den Einbürgerungswilligen kein Tatbeweis gefordert wird, dass sie wirklich echte Schweizer wie wir werden wollen. Mit diesem Argument äussere ich mich wahrscheinlich nicht politisch korrekt. Aber ich weiss, dass mir viele Schweizerinnen und Schweizer zustimmen.

Karl Grau, St. Antoni

«Diese Jungen können glaubhaft bezeugen, dass sie Schweizer werden möchten, indem sie ihren bisherigen Pass abgeben.»

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