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Bei den Prämien für Jugendliche gibt es Handlungsbedarf

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Eltern mit Kindern, die volljährig werden, und welche nicht unendliche finanzielle Ressourcen haben, werden kaum erstaunt sein über Artikel dieser Art. Mit 18 wird es dann richtig schwierig. Sind doch die Eltern nach meinem Wissensstand verantwortlich für die erste Ausbildung ihrer Kinder. Pech haben sie, falls ihre Kinder sich für ein Studium entscheiden. In diesem Fall läuft auch die Unfalldeckung über die Krankenkasse, und nicht über die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Nehmen wir den aus Elternsicht günstigeren Fall: Ihr Kind hat sich für eine Lehre entschieden. Der Lohn in den ersten Lehrjahren wird sich zwischen 300 und 1000 Franken bewegen. Dieses Einkommen deckt die Sackgeldkosten und kleinere weitere Ausgaben. Bestimmt überlegen sich die Eltern, ob ihr Kind die monatlichen 300 Franken für Krankenkassenprämien selbst übernehmen soll und wie sie das Budget gestalten können. Ungünstig an dieser Ausgangslage ist der Prämiensprung, welcher mit der Volljährigkeit der Kinder auf die Eltern zukommt. Von 70 steigen die monatlichen Prämien für ähnliche Leistungen auf etwa 300 Franken. Wenn die Differenz mit der Anzahl Kinder multipliziert wird, kommen beachtliche Mehrausgaben zusammen. Natürlich dürfen es die Eltern nicht versäumen, bei der Gemeinde die Prämienverbilligung für die jungen Erwachsenen zu beantragen. Leider werden sie weder von den Krankenkassen noch von den jungen Erwachsenen auf diese Möglichkeit hingewiesen, laufen die Rechnungen doch auf die jungen Bürger und die Eltern haben keinen Zugang zu deren Korrespondenz. Als wir früher mit 20 volljährig wurden, war dies in dieser Beziehung für unsere Eltern ein Vorteil. Aber vielleicht sind Sie in der glücklichen Lage, dass Ihre Kinder sich direkt auf den Arbeitsmarkt begeben und genug verdienen, um ihre Krankenkassenprämien selbst zu bezahlen.

Handlungsbedarf liegt auf der Hand. Warum werden die Jugendlichen in Ausbildung, welche kaum in der Lage sein werden, die Prämien zu bezahlen, nicht auf die Prämienvergütungen der Gemeinden hingewiesen? Müssen sich die Unfall- und Krankenkassenprämien mit der Volljährigkeit vervierfachen?

Andreas Steinemann, Marly

«Natürlich dürfen es die Eltern nicht versäumen, bei der Gemeinde die Prämienverbilligung für die jungen Erwachsenen zu beantragen.»

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