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Die sich selbst verweigernde Prophezeiung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Jetzt kann ich es ja gestehen, juristisch ist es verjährt, für die Ewigkeit vor Gott gebeichtet, auch habe ich mich seither zu einem halbwegs anständigen Menschen entwickelt: Als Biertrinker-Novize habe ich, wie andere in der Clique auch (ihre Namen sind nicht einmal der Redaktion bekannt), in Restaurants zwei-, höchstens dreimal ein exklusives Bierglas oder – wenn’s hoch kam – einen Humpen geklaut. Nicht eigentlich aus Sammlerleidenschaft, eher aus jugendlichem Übermut, wie es sich für Bubenstreiche halt so geziemt. Das ist anfangs gut gegangen, wenn man darunter versteht, dass ich nicht erwischt wurde. Aber beim vierten – oder war es das fünfte Mal? – ging es gründlich schief.

Ich bekam es mit einem ausgefuchsten Restaurantbesitzer zu tun, der mich nicht erst auf frischer Tat, sondern bereits beim Gedanken an die frische Tat ertappte. Als ich nämlich mein Diebesgut von allen vier Seiten betrachtete, prangte mir vom Grund des leer getrunkenen Humpens die entblössende Inschrift «Im Bären zu Signau gestohlen!» entgegen. Als hätte ich mir an seinem Henkel die Finger verbrannt, stellte ich den verräterischen Gegenstand blitzschnell auf den Tisch zurück und war für den vorläufigen Rest meines Lebens von allen Diebesgelüsten kuriert.

Als mir, Jahrzehnte später, immer wieder die schönsten Post- und Kunstkarten abhandenkamen, die ich zur Verschönerung meines Schulzimmers und zur farbenfrohen Belebung meines Unterrichts gut sichtbar an die Wand gehängt hatte, fiel mir der Trick des Bärenwirts wieder ein, und ich schrieb mit dickem Filzstift auf die Rückseite der begehrten Objekte: «Im Kollegium St. Michael gestohlen». Und siehe da – auch in meinem Fall liessen die in ihren unlauteren Absichten sich entlarvt fühlenden Möchtegerndiebe von ihrem Vorhaben ab.

Könnte man nicht, so frage ich mich seither immer wieder, auf einen grösseren und bedeutenderen Massstab übertragen, was im Bereich der Kleinkriminalität so gut funktioniert? Wenn schon als Diebesgut deklarierte Bierhumpen und Postkarten die potenziellen Täter zur Umkehr bewegen, dann muss es doch möglich sein, diese Art der Verbrechensbekämpfung auch im Bereich der Grosskriminalität einzuführen. So würde ich zum Beispiel einem Oppositionellen in der Türkei raten, sich die Prophezeiung «Wegen Gebrauchs der Meinungsäusserungsfreiheit von Erdogan ins Gefängnis geworfen» auf den Körper tätowieren zu lassen. Wer könnte sich des Mitleids mit dem augenfälligen Opfer erwehren? Welcher Scherge würde sich noch getrauen, die vorweggenommene Untat tatsächlich zu begehen? Mit Ausnahme von Erdogan natürlich.

Auch gebe ich zu: Wie so viele andere gute Ideen wäre auch diese hier nicht vor Missbrauch durch unechte Opfer geschützt. So könnte etwa Isabelle Moret ihre Wahl zur Bundesrätin mit dem Mitleid erheischenden Tattoo «Als Alibi-­Frau vom männerdominierten Parlament verheizt» kontrafaktisch erzwingen. Und der amerikanische Präsident könnte einem möglichen Absetzungsverfahren zuvorkommen, indem er sich – nach der hier postulierten Logik der sich selbst verweigernden Prophezeiung – seine wehenden Haare so zurechtschneiden liesse, dass auf seinem Schädel zu lesen wäre: «Von den bösen Medien aus dem Amt gemobbt.» Eine irrige Vorstellung, ich weiss. Niemals würde Trump das Präsidentenamt seiner tadellosen Frisur ­vorziehen.

Hubert Schaller ist unter anderem Autor der Gedichtbände «Trommelfellschläge» (1986), «Drùm» (2005) und «Federleicht» (2016). Bis zu seiner Pensionierung in diesem Sommer unterrichtete er Deutsch und Philosophie am Kollegium St. Michael. Als FN-Gastkolumnist schreibt er regelmässig über selbst gewählte Themen.

 

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