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Wie geheim sind vertrauliche Dokumente?

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Schon viel wurde getratscht, geschrieben und gefordert rund um die Frage, ob das Oberamt Saane gut geführt werde oder nicht; oder ob es ihm schlicht an Personal fehle. Lange wurde vor allem gemunkelt – bis vor drei Wochen das Westschweizer Radio neue Details aus dem Oberamt publik machte (die FN berichteten).

«Wir haben die Medien gebeten, die Angaben vertraulich zu behandeln.»

Marie Garnier

Freiburger Staatsrätin

 
 

Das Radio zitierte dabei aus vertraulichen Dokumenten. Daraufhin schickte Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) per Mail einen vertraulichen Bericht über das Funktionieren des Oberamts, unter anderem auch den FN. Die «Freiburger Nachrichten» zitierten daraus («Bericht hinterfragt Gesamtorganisation», FN vom 29. April). Und erhielten noch mehr vertrauliche Dokumente von der Staatsrätin – ohne diese zu veröffentlichen.

Die vertraulichen Dokumente waren nicht geschwärzt: Alle Namen der Betroffenen waren sichtbar. «Wir haben die Medien gebeten, die Angaben vertraulich zu behandeln», sagt Marie Garnier dazu. Sie habe damit auch niemanden exponiert. «Und es sind ja auch keine vertraulichen Details bekannt geworden – wir haben niemandem geschadet.» Sie habe anhand des vertraulichen Berichts zeigen wollen, dass die Vize-Oberamtfrau – welche im Radiobeitrag angegriffen worden war – ihre Aufgabe sehr gut wahrnehme. «Wir mussten sie verteidigen.» Das hatten Marie Garnier und Oberamtmann Carl-Alex Ridoré bereits zuvor in einer gemeinsam Medienmitteilung getan.

Hier geht’s zum nächsten Artikel in der FN vom Samstag.

Sie habe mit dem Oberamtmann darüber gesprochen, dass der vertrauliche Bericht veröffentlicht werden könnte, sagt Marie Garnier den FN. Und vor allem habe sie sich mit Staatsratspräsident Maurice Ropraz (FDP) abgesprochen und auch die Staatskanzlerin gefragt, ob dieses Vorgehen in Ordnung sei.

Maurice Ropraz bestätigt dies: «Radio RTS verfügte über vertrauliche Dokumente, jedoch nicht über die vollständigen Unterlagen, so dass ihre Informationen nicht komplett waren.» Marie Garnier habe darum komplementäre Informationen geben wollen. «Ich habe ihr geraten, klar und deutlich zu kommunizieren und bei Bedarf Beweismittel vorzulegen.» Daraufhin habe Marie Garnier entschieden, den vertraulichen Bericht an verschiedene Medien abzugeben. «Das war in ihrer Verantwortung.»

«Ich habe nie meine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben.»

Carl-Alex Ridoré

Oberamtmann des Saanebezirks

 

Er verurteile, dass Unbekannte vertrauliche Briefe an Medien abgegeben hätten. «Es ist jeweils schwierig, auf solche Lecks zu reagieren», sagt Ropraz. «Ich gehe aber davon aus, dass Marie Garnier den Bericht an Leute abgegeben hat, denen sie vertraut.»

«Nie Zustimmung gegeben»

Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saanebezirks, bestätigt auf Anfrage der FN, dass Marie Garnier ihn auf die Veröffentlichung angesprochen habe. «Ich habe aber nie meine Zustimmung dazu gegeben.» Er wolle die Probleme rund um das Oberamt nicht in der Öffentlichkeit austragen. Er habe darum direkt den Staatsrat kontaktiert und schriftlich angefragt, warum der vertrauliche Bericht veröffentlicht worden sei.

Die spätere Reaktion des Staatsrats.

Staatsanwaltschaft nicht aktiv

Amtsgeheimnisverletzung ist ein Offizialdelikt. Sollte es sich tatsächlich um eine solche handeln, müsste die Staatsanwaltschaft tätig werden. Wie Raphaël Brenta, Chef-Gerichtsschreiber bei der Freiburger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage erklärte, sei bezüglich der Affäre bis zum heutigen Tag weder eine Anzeige eingegangen noch ein strafrechtliches Verfahren eröffnet worden.

Amtsgeheimnis

«Alle Betroffenen werden angefragt»

Das Freiburgische Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten regelt, dass die Dokumente der Verwaltung im Grundsatz öffentlich zugänglich sind. Wenn aber ein privates oder das öffentliche Interesse schwerer wiegt, kann eine Behörde ein Dokument als vertraulich bezeichnen. Sie entscheidet dabei aus eigenem Antrieb und in eigener Verantwortung. Dies geschieht typischerweise mit Audits und Berichten über interne Abläufe und Konflikte: Denn das private Interesse der Betroffenen, dass ihre Aussagen sowie die Schilderungen ihres Verhaltens und der Konflikte nicht bekannt werden, überwiegt.

Wer Einsicht in vertrauliche Dokumente erhalten will, kann dies direkt bei der betreffenden Behörde beantragen. Weist diese das Gesuch ab, kann die Öffentlichkeitsbeauftragte eingeschaltet werden.

Der geschwärzte Bericht

So wurde 2013 auch der Bericht über das Funktionieren des kantonalen Amtes für den Arbeitsmarkt veröffentlicht. Weil jedoch einige Betroffene auf Geheimhaltung beharrten, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. «Ein wenig Licht und viele schwarze Stellen» titelten die FN damals.

Vorsicht mit Personendaten

Dies sei das normale Vorgehen, wenn ein vertraulicher Bericht veröffentlicht werde, sagt Staatskanzlerin Danielle Gagnaux den FN. «Alle Betroffenen werden angefragt, ob sie einverstanden sind.» Dies geschehe meist auf schriftlichem Weg, damit nachweisbar sei, dass eine Personen ihr Einverständnis gegeben habe. «Gerade mit Berichten, die Daten von Personen enthalten, sollte man sehr vorsichtig sein».

njb

 

 

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