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Unfall auf Baustelle wird näher untersucht

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Im letzten September trat ein Mann auf einer Baustelle im Kanton Freiburg auf einen Schachtdeckel – und geriet mit dem rechten Bein in den Schacht. Er konnte sich mit dem linken Bein fixieren, so dass er nicht vollständig in den Schacht fiel. Dabei schlug er mit seinem rechten Arm und der Schulter an der Mauer neben dem Schacht auf. Seine Schulter war verletzt, er wurde krankgeschrieben.

Der Mann reichte ­Anzeige ein – doch die Freiburger Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein: Der Bauleiter habe beim Schacht eine Europapalette über den Gussdeckel legen lassen, die jedoch irgendwann Unbekannte entfernt hätten. Die Europapalette – eine Transportpalette aus Holz – habe als Sicherung genügt, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Verfügung. Damit seien die Vorschriften eingehalten worden.

Der Verunfallte wehrte sich gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Er bemängelte, diese habe nicht mit allen Zeugen gesprochen und den Sachverhalt nur ungenügend untersucht. Das Freiburger Kantonsgericht gibt dem Mann nun recht. Der Projektleiter seines Arbeitgebers sei zusammen mit einem Mitarbeiter nach dem Unfall auf der Baustelle gewesen; sie hätten auf keinem der Schächte mit Gussdeckel Europapaletten gesehen. Die Staatsanwaltschaft habe dies nicht überprüft, sondern nur mit dem Bauleiter gesprochen. Dieser sei aber am Tag des Unfalls gar nicht auf der Baustelle gewesen. «Die Staatsanwaltschaft hat nicht alle zweckdienlichen Personalbeweismittel ausgeschöpft», schreibt das Kantonsgericht in seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil. Die Abnahme weiterer Beweismittel sei «nicht nur möglich, sondern geradezu notwendig gewesen, um den Sachverhalt richtig zu ermitteln».

Das Kantonsgericht schickt die Sache deshalb zurück an die Freiburger Staatsanwaltschaft: Diese muss das Strafverfahren weiterführen und neu beurteilen.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 502 2016 332 und 333

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