Familienergänzende Betreuungseinrichtungen werden über verschiedene Quellen finanziert. Nebst den Beiträgen der Eltern, leisten auch Arbeitgeber, Gemeinden und der Kanton Beiträge. In einer Anfrage hatte der ehemalige Grossrat Yves Menoud (CVP, Bulle) aber festgestellt, dass einige Betreuungseinrichtungen in finanzielle Engpässe geraten.
Private helfen aus
Während Eltern und Gemeinden jeden Monat Rechnungen mit Zahlungsfristen von zehn bis 30 Tagen erhielten, leisten der Staat und die Arbeitgeber vierteljährliche Anzahlungen. So müssen die Einrichtungen zum Teil auf Privatpersonen, oft eigene Direktions- oder Vorstandsmitglieder, zurückgreifen, um genügend Liquidität zu haben. Menoud regte deshalb ein Überdenken des Systems an.
In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass sich die kantonale Behörde, in diesem Fall das kantonale Jugendamt, der Liquiditätsproblematik bewusst sei. Er unterscheidet zwei Typen von Einrichtungen.
Bei den Betreuungseinrichtungen, welche vom Staat für die zwei Kindergartenjahre subventioniert werden, sei es oft schwierig, die Betreuungsstunden im Voraus einzuschätzen. Aus diesem Grund habe man das System mit den vierteljährlichen Abrechnungen eingeführt. Es stehe den Einrichtungen aber frei, zu einem Anzahlungssystem zurückzukehren, wenn sie dies wünschen.
Einfacher bei Krippen
Anders sieht es bei Krippen und familienergänzenden Tageseinrichtungen aus, die ihre Betreuungsstunden besser einschätzen können, weil die Anmeldungen für das Jahr vordefiniert sind.
Da gebe es ein vierteljährliches Anzahlungssystem, bei dem bereits im Januar 40 Prozent ausbezahlt werden. Sollte sich eine Einrichtung in finanziellen Schwierigkeiten befinden, sei das Jugendamt aber bereit, eine angemessene Lösung zu finden, heisst es in der Antwort.