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Staatsrat will Schulleiterpensen prüfen

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In der Debatte zum neuen Schulgesetz hatte der Staatsrat vor vier Jahren verlauten lassen, dass eine Schule mit zehn Klassen Anrecht auf eine Schulleitung mit 50  Stellenprozenten habe. Für die Grossräte Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Raoul Girard (SP, Bulle) lag der Schluss nahe, dass eine Primarschule mit 20 Klassen Anrecht auf eine 100-Prozent-Schulleitung habe. Dies sei aber nicht der Fall: Nur Schulen mit mehr als 30 Klassen hätten derzeit 100 Stellenprozente. In einem Postulat forderten die beiden deshalb, dass Schulen ab 25 Klassen 100 Prozent erhalten.

100 Prozent für 25 Klassen

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat nun, dieses Postulat anzunehmen. Er teile die Sorgen und Anliegen der Postulanten. Zu Schuljahresbeginn 2018 sei geplant, für die Schulleitung ab acht Klassen ein Pensum von 50 Prozent und ab 25 Klassen von 100 Prozent vorzusehen. Der Staatsrat weist zudem darauf hin, die Erziehungsdirektion habe bis zum 1. August 2018 Zeit, das Schulgesetz umzusetzen. Derzeit laufe somit noch die Übergangsphase.

Mit der Annahme des Postulats möchte der Staatsrat aber die Erziehungsdirektion beauftragen, einen Bericht zu verfassen. Dieser soll den Arbeitsaufwand der Schulleitungen analysieren, die Entlastung der Schulleitungen durch Mitarbeiterlektionen von Lehrpersonen prüfen und die Auswirkungen von Entlastungseinheiten für kleinere Schulen bei Gemeindezusammenschlüssen abklären.

Eine bessere Entlastung von Schulleitungen in Form von Mitarbeiterlektionen war bereits mehrfach von den Deutschfreiburger Grossräten André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Bernadette Mäder (CSP, Schmitten) gefordert worden, etwa in einer Anfrage sowie bei der Budget- und der Finanzplandebatte letzten Herbst. Zugeständnisse durch den Staatsrat erhielten sie dabei aber nicht.

«Zu wenig schnell»

Dass nun der Staatsrat diese Frage in einem Bericht ana­lysieren will, ist für André Schneuwly ein erster Schritt. «Der Staatsrat nimmt die Problematik offenbar ernst, aber es müsste viel schneller gehen. Die Zeit drängt, man muss diese Entlastung schnell umsetzen», sagte er. Er betont, dass im Finanzplan weiterhin kein Geld dafür vorgesehen ist; der Plan müsste angepasst werden. «Sonst können Schulleitungen ihr Pflichtenheft nicht erfüllen.»

Der Staatsrat schreibt, er bemühe sich, die Dotation der Schulleitung Jahr für Jahr zu erhöhen. In allen Direktionen sei die Anzahl neuer Vollzeitstellen aber streng begrenzt. Er erinnert in seiner Antwort daran, dass mit den Änderungen im Schulgesetz und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden auch eine Anpassung des Steuerfusses geplant war. Der Grosse Rat habe diese finanzielle Umverteilung aber abgelehnt, so dass sich der Kanton mit jährlich 20 Millionen Franken weniger abfinden muss, und sich deshalb nicht alles so schnell umsetzen lasse.

Schulleitungen

Unterschiede zwischen einzelnen Schulstufen

Die Vorstösse zur Erhöhung der Stellenprozente für Schulleitungen ziehen oft die Pensen der OS-Schuldirektoren als Vergleich herbei: Diese hätten bessere Arbeitsbedingungen, obwohl die Pflichtenhefte gleich seien. In der Antwort des Staatsrats auf das Postulat de Weck/Girard verweist dieser darauf, dass zur Einrichtung der OS-Schuldirektionen über 30 Jahre lang immer wieder Anpassungen nötig waren; entsprechend brauche es auch für die Schulleitungen auf Primarschulstufe Zeit. Zwar gelte es, die heutigen Differenzen zu verringern, aber der OS-Zyklus weise auch Besonderheiten und eine gewisse Komplexität auf, so bei der Stundenplangestaltung und der Personalverwaltung etwa der Fachlehrpersonen. Auch steige der Verwaltungsaufwand nicht exponentiell mit der Anzahl Klassen. Einige Aufgaben bleiben gleich, egal wie gross die Schule ist, so der Staatsrat.

uh

 

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