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Rentnerdasein nach der Regierungsarbeit

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Marie Garnier wird die Nummer  22 sein. Als abtretende Staatsrätin hat die Grüne ab Ende April Anspruch auf ­ eine Lebensrente für ehemalige Regierungsmitglieder. Derzeit könnten 21 Personen eine solche Rente beziehen (siehe Kasten), im Gesamtbetrag von 2 Millionen Franken im Jahr. Es ist eine Altersabsicherung für Personen in einem gewählten Amt, deren Amtszeit beschränkt ist oder die das Risiko einer Nichtwiederwahl tragen.

Für Garnier beträgt die Jahresrente nach ihrem Rücktritt 97 420  Franken, wie das kantonale Amt für Personal und Organisation auf Anfrage der FN bekannt gibt. Sie ist älter als 50-jährig und hat damit gemäss dem «Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, der Oberamtmänner und der Kantonsrichter» Anrecht auf eine Lebensrente. Garnier ist in ihrem siebten Amtsjahr. Für die ersten fünf Amtsjahre werden je sechs Prozent des Jahresgehalts berechnet, für die nächsten beiden Amtsjahre je vier Prozent. Somit beträgt ihr Anspruch 38  Prozent des Jahresgehalts von 256 000  Franken.

Seit 1981 Staatsrentner

Teurer wird es werden, wenn die Staatsräte Georges Godel (CVP) und Anne-Claude Demierre (SP) zurücktreten. Sie haben dann 60  Prozent des Jahreslohns zugute.

Dennoch bleibt der Gesamtbetrag an Staatsratsrenten über die Dauer stabil. Im letzten Jahr ist er um 300 000  Franken zurückgegangen, weil er aufgrund neu deklarierter Einkünfte ehemaliger Staatsräte reduziert wurde. Auch gab es in den letzten Jahren Todesfälle ehemaliger Staatsräte. Doch deren Ehepartner haben bis zum eigenen Tod noch Anspruch auf 60  Prozent der Staatsratsrente. Am längsten bezieht der frühere SVP-Staatsrat Joseph Cottet eine Rente. Der bald 95-Jährige war bis 1981 Staatsrat und erhält seit 37  Jahren diese Lebensrente.

Gemäss Markus Hayoz, Chef des Personalamts, tritt die Lebensrente für Alt-Staatsräte an die Stelle einer Vorsorge bei einer Pensionskasse. Für diese Vorsorge, welche der Staat direkt leistet, nimmt er bei den Regierungsmitgliedern einen Lohnabzug von vier Prozent vor.

Prinzip Selbstdeklaration

Ist ein Staatsrat bei einem Rücktritt oder einer Abwahl jünger als 50 und weniger als zehn Jahre im Amt, gibt es eine Austrittsleistung und eine Entschädigung. Die Austrittsleistung muss in eine anerkannte Vorsorgeeinrichtung einbezahlt werden.

Die Höhe der vom Staat ausbezahlten Rente hängt auch davon ab, welche Einkommen ein Ex-Magistrat nach seiner Amtszeit hat. Kommt nämlich ein Einkommen aus einer neuen Erwerbstätigkeit oder einer anderen Rente hinzu, wird die Staatsratsrente gekürzt. Diese wird nur bis zur Höhe des zuletzt als Staatsrats bezogenen Gehalts ausbezahlt. Nicht inbegriffen sind die 3. Säule oder Gewinne auf dem Vermögen.

Gemäss Markus Hayoz erfolgt mit den Rentenbezügern jährlich eine Koordination: «Das Prinzip basiert auf Selbstdeklaration.» Die ehemaligen Staatsräte sind verpflichtet anzugeben, wenn sich bei ihrem Einkommen etwas ändert, das die Höhe der Staatsratsrente beeinflusst. Es sind dieselben Einkünfte, die ein Steuerzahler als Nettoeinkommen angeben muss.

Unter den ehemaligen Staatsräten verzichtet keiner auf seinen Rentenanspruch, erklärt Hayoz. Etwas anders ist es bei den Oberamtmännern. «Es gibt frühere Oberamtmänner, die auf Rentenansprüche verzichten», so der Personalchef.

Seit den letzten kantonalen Wahlen haben drei neue Ex-Oberamtmänner das Anrecht auf eine Rente: Nicolas Bürgisser, Christophe Chardonnens und Michel Chevalley. Auch ihre Rente wird nach den deklarierten neuen Einkünften berechnet. Gleiches gilt für den ehemaligen Oberamtmann des Greyerzbezirks, Staatsrat Maurice Ropraz (FDP).

Zahlen und Fakten

21 Personen mit Anspruch auf Rente

Ende 2017 waren im Kanton Freiburg 21 Personen von der Regelung über Staatsratsrenten betroffen. Dabei handelt es sich um 15 ehemalige Staatsräte und sechs Ehepartner verstorbener Staatsräte. Die 15 Ex-Staatsräte sind: Pierre Aeby, Isabelle Chassot, Pascal Corminboeuf, Joseph Cottet, Marius Cottier, Roselyne Crausaz, Claude Grandjean, Erwin Jutzet, Claude Laesser, Ruth Lüthi, Augustin Macheret, Félicien Morel, Michel Pittet, Urs Schwaller und Beat Vonlanthen. Gemäss dem Personalamt beziehen aufgrund anderer Einkünfte mehrere dieser Personen keine oder eine reduzierte Rente. Gesamthaft betrugen 2017 die Staatsratsrenten 2,037  Millionen Franken. Daneben fallen elf Personen unter die Regelung von Renten für ehemalige Oberamtmänner, dies mit einem Totalbetrag von 873 000  Franken. Die Kantonsrichter sind der Pensionskasse des Staatspersonals angeschlossen.

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Vergleich

Wallis hat die Staatsratsrenten abgeschafft

Das Rentensystem für Freiburger Staatsräte entspricht in vielen Punkten dem anderer Kantone, insbesondere in der Westschweiz. Die Gesamtbeträge für die Renten sind vergleichbar: zwischen 2,4  Millionen Franken im Kanton Genf und 1,1  Millionen im Kanton Jura. Nicht überall ist eine Lebensrente garantiert. Im Kanton Neuenburg zum Beispiel gibt es eine einfache Abgangsentschädigung für unter 40-jährige Staatsräte oder solche, die weniger als vier Jahre im Amt waren. Die Waadt unterscheidet nach Gründen für den Abgang: Einen Rentenanspruch haben jene, die aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten, nach fünf Jahren nicht mehr gewählt werden oder nach zehn Jahren demissionieren. Der Kanton Wallis hat kürzlich sein System geändert: Dort wurden die Lebensrenten für Staatsräte abgeschafft, dafür deren Lohn um 18  Prozent erhöht.

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