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«Prävention und Sensibilisierung»

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Ab sofort gilt für Personen, die im Kanton Freiburg im Prostitutionsgewerbe tätig sind, eine Ethik-Charta. Dies teilt die Sicherheits- und Justizdirektion mit. Die Charta wurde von einer vorberatenden Kommission unter dem Vorsitz von Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) erarbeitet und Ende Januar den Verantwortlichen der Etablissements, die für die Prostitution bestimmt sind, vorgestellt. Diese haben die Charta positiv aufgenommen, wie es seitens der Direktion heisst. Die Einhaltung der Charta gehört nun zu den Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für ein solches Etablissement.

In fünf Sprachen verfügbar

Einleitend nennt die Charta die Grundsätze der «freien» Prostitution gemäss der Rechtsprechung der Europäischen Union: kein Verhältnis der Unterordnung bezüglich der Wahl zur Ausübung dieser Tätigkeit sowie der Arbeits- und Entlöhnungsbedingungen, Ausübung in eigener Verantwortung der Sexarbeiterin oder des Sexarbeiters und gegen ein Entgelt, das ihr oder ihm vollständig ausbezahlt wird. Anschlies­send werden die Bedingungen aufgeführt, die im Hinblick auf die Gesundheit, Würde und Sicherheit erfüllt sein müssen: nur geschützter Verkehr, Bereitstellung von Präservativen, keinerlei Anreiz zum Alkoholkonsum, Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln, Recht zur Verweigerung einer Leistung, Anzeige jeder versuchten Zwangsanwendung und sofortigen Beizug der Polizei bei einer allfälligen Gefährdung. Spezifische Massnahmen zur Information der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden ebenfalls genannt: Die Safer-Sex-Regeln sind aufzuhängen, die auch im Internet in fünf Sprachen publizierten, häufig gestellten Fragen der Kommission müssen zur Verfügung stehen, und die Verantwortlichen der Etablissements müssen ihre Angestellten auf verständliche Weise über ihre Arbeitsbedingungen informieren. Mit der Ethik-Charta setzt der Kanton Freiburg eine der Empfehlungen des Bundesrats aus dessen Bericht «Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» um. Die Charta wird in den Prostitutionssalons aufgehängt und ist auf Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch und Rumänisch verfügbar.

«Das Ziel dieser überaus wichtigen Aktion liegt in der Prävention und der Sensibilisierung», sagte Lorraine Ducommun, Wissenschaftliche Sekretärin der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution beim Kanton, auf Anfrage. «Wir haben angestrebt, ein möglichst einfaches und übersichtliches Dokument zu schaffen, das breit gestreut werden kann.» Im Grunde genommen stehe nichts Neues in der Charta. Diese stelle vielmehr eine Konkretisierung bereits existierender Gesetze dar.

Die Situation bezüglich Prostitution im Kanton Freiburg bezeichnete Ducommun als «stabil», die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter als «angemessen». Wie viele Prostituierte es im Kanton gebe, sei allerdings schwierig zu sagen (siehe Kasten). 2017 habe es 150 entsprechende Neuanmeldungen gegeben. Bei den meisten von ihnen handle es sich um Frauen. Allerdings würden sich die entsprechenden Personen in der Regel nur beim Kanton anmelden, aber nicht abmelden.

Zahlen und Fakten

Auch die Polizei und Grisélidis sind aktiv

2017 verzeichnete die Kantonspolizei 240 Besuche in Prostitutionssalons und zwölf Besuche in Dancings. Sie führte 700 Kontrollen von Sexarbeiterinnen durch und hatte rund 30 Mal Kontakt mit Sexarbeiterinnen, die ihre Dienste im Internet anbieten. Es wurden 20 Verstösse gegen das Ausländergesetz angezeigt. Am 1. Januar 2018 gab es im Kanton 27 bewilligungspflichtige Salons, davon 20 in Freiburg. Im Bereich der Prävention ermöglichte das Programm Grisélidis 2099 Kontakte, und es führte 117 Salon-Besuche durch.

jcg

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