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Neue Zuständigkeiten bei Erbschaft und Schenkung

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Bei Einsprachen gegen Erbschafts- und Schenkungssteuerrechnungen, entsprechenden Zuwiderhandlungen und Steuerbefreiungsfällen war bislang die kantonale Finanzdirektion als Beschwerdeinstanz zuständig. Diese Zuständigkeit soll nun auf die kantonale Steuerverwaltung übergehen. So will es eine Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die der Staatsrat dem Grossen Rat unterbreitet.

Das Geschäft soll laut dem Vorsteher der Steuerverwaltung, Alain Mauron, voraussichtlich in der Oktober- oder Novembersession vom Kantonsparlament diskutiert werden und auf den Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Es unterliege aber dem fakultativen Referendum.

Bereits 2016 wurde das Amt für Erbschafts- und Schenkungssteuern aus Gründen der Rationalisierung der Kantonsverwaltung in die kantonale Steuerverwaltung integriert. Nun sollen die steuerrechtlichen Verfahren folgen. Es handelt sich also bei der nun pendenten Gesetzesänderung gewissermassen um reine «Kosmetik», wie sich Alain Mauron gegenüber den FN ausdrückte. Die Änderung hat laut der staatsrätlichen Botschaft weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Insbesondere die Steuerbefreiungsfälle werden mit keinem Mehraufwand verbunden sein, da die Steuerverwaltung diese Fälle bereits hinsichtlich der direkten Steuern bearbeitet. Der restliche Mehraufwand kann laut der Kantonsregierung mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden.

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