Neue, besondere und unvorhergesehene Umstände führen dazu, dass der Staatsrat dem Grossen Rat zum Voranschlag jedes Jahr Nachtragskredite beantragen muss. Nun liegt die Botschaft vor, mit welcher der Staatsrat nachträglich Zahlungskredite für den Voranschlag 2017 begehrt. Für das Rechnungsjahr 2017 macht dies insgesamt 30 Beschlüsse zu einem Gesamtbetrag von 9,38 Millionen Franken aus. Über die Hälfte der Nachtragskredite betrifft drei Budgetposten: 2,2 Millionen Franken Kantonsbeiträge für die Krankenversicherung, 1 Million Franken für Informatikdienstleistungen durch Dritte und 900 000 Franken für behinderte Minderjährige in Sonderschulen des Kantons.
Je rund eine halbe Million Franken mehr als geplant kosteten den Staat die Beiträge für den Besuch höherer Fachschulen ausserhalb des Kantons und kantonale Stipendien. Zusätzlich 440 000 Franken betrafen Einweisungen in Institutionen für den Massnahmenvollzug. In der Regel gilt der Grundsatz, wonach die beantragten Kredite über eine Senkung anderer Ausgaben gedeckt werden müssen. In einem Fall werden sie für 2017 aber durch Einnahmenerhöhungen abgegolten, nämlich für den Besuch von Schulen ausserhalb des Kantons.
Spitäler diesmal nicht dabei
Die 9,38 Millionen Franken Nachtragskredite sind der tiefeste Wert seit 2002. Der Durchschnitt des Nachtragskreditevolumens der letzten 15 Jahre ist mehr als doppelt so hoch. Auch die 0,27 Prozent im Verhältnis zu den effektiv budgetierten Ausgaben sind ein Tiefstwert. Selbst die 30 Budgetposten für Nachtragskredite liegen leicht unter dem langjährigen Schnitt.
Der grosse Unterschied zu den letzten Jahren ist, dass der Kanton dieses Mal keine Budgetüberschreitung bei der Finanzierung ausserkantonaler Spitalaufenthalte aufweist.