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Landesverweise sind bereits dokumentiert

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Die beiden SVP- Grossräte Roland Mesot (Châtel-St-Denis) und Emanuel Waeber (St. Antoni) sind der Meinung, dass es ein Instrument für die Beurteilung der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative brauche. Sie kritisieren, dass mehrere Kantone und der Bund keine präzisen Angaben zu diesem Thema machen. In einer Motion hatten sie deshalb vom Staatsrat verlangt, dass dieser eine Statistik erstellt, wie viele Aufenthaltsbewilligungen aufgrund einer Straftat verweigert oder nicht verlängert werden. Zudem sei in der Statistik auszuweisen, ob diese Personen die Schweiz freiwillig verlassen oder zwangsweise ausgeschafft werden müssen. Weiter solle diese Statistik aufzeigen, welche Straftaten zum Entzug der Bewilligungen führen. Die Statistik soll gemäss den beiden Grossräten quartalsweise veröffentlicht werden.

Im Jahresbericht der Direktion

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat nun, diese Motion abzulehnen. Dies hauptsächlich mit der Begründung, dass die von den beiden SVP-Grossräten gewünschten Angaben bereits verfügbar sind und von Amtes wegen im Tätigkeitsbericht der Direktion für Sicherheit und Justiz veröffentlicht werden. Die Statistik der verfügten Landesverweisungen erscheine ab dem laufenden Jahr 2018 im Kapitel über das neue Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe.

Wenige Fälle

Für den Staatsrat sind die Fälle zu wenig zahlreich, um diese vierteljährlich zu veröffentlichen. So war 2016 in Freiburg keine Landesverweisung verfügt worden. 2017 hingegen haben 13 ausländische Staatsangehörige einen Entscheid über ihre Landesverweisung erhalten, schreibt der Staatsrat. Ebenfalls 2017 wurden drei Wegweisungen vollzogen, zwei davon in einen anderen europäischen Staat aufgrund eines vorgängigen Entscheids nach dem Dublin-Abkommen. Die übrigen Fälle würden Personen betreffen, die sich noch im Strafvollzug befinden oder deren Landesverweisung noch nicht rechtskräftig sei.

Gemäss Staatsrat wurden bereits vor der Einführung der Landesverweisung ab 1. Oktober 2016 Personen aufgrund von Verurteilungen die Aufenthaltsbewilligung entzogen oder nicht verlängert. Die Straffälligkeit sei auch als Kriterium für eine ungenügende oder missglückte Integration in der Schweiz bei der Beurteilung eines Gesuchs herangezogen worden, schreibt der Staatsrat zur Motion.

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