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Kein Zusatzkredit für die Uni

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Insgesamt zehn Grossrätinnen und Grossräte von der SP bis zur CVP hatten in einem Auftrag vom Staatsrat gefordert, dass dieser auf die Erhöhung der Einschreibegebühren für die Studenten der Universität Freiburg (die FN berichteten) verzichtet. Stattdessen solle der Staatsrat mit einem Zusatzkredit die Bedürfnisse abzudecken. Auch forderten die Grossräte eine Politik, die eine angemessene Finanzierung der Freiburger Universität garantiere.

In seiner Antwort fragt der Staatsrat, ob der Auftrag der Grossräte überhaupt zulässig ist. Dies sei gemäss Grossratsgesetz nicht der Fall, wenn der Auftrag die Aufgabenteilung infrage stellt. Der vorliegende Auftrag stelle aber genau diese im Universitätsgesetz festgelegte Aufgabenteilung infrage.

Doch auch für den Fall, dass der Grosse Rat den Auftrag als zulässig erachtet, empfiehlt der Staatsrat dem Parlament, diesen abzulehnen.

Der Staatsrat betont in seiner Antwort, dass er grundsätzlich nicht in detaillierte Entscheide über die Verwendung der Finanzmittel durch die Uni eingreife. Diese könne frei über die ihr bereitgestellten Budgetmittel verfügen.

Rektorat befolgte Auftrag

Der Staatsrat verweist auf die Mehrjahresplanung der Universität, die das Ergebnis interner Arbeiten zwischen den Fakultäten und dem Rektorat darstelle. Nach deren Abschluss wurden auch die vorrangigen Ziele ausgewählt, welche der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Uni dienen sollen. Trotz einer Auswahl erreichten die in der Mehrjahresplanung beantragten Mittel ein beträchtliches Volumen, hält der Staatsrat fest. Darin seien auch Massnahmen wie die Umsetzung des Masters in Humanmedizin berücksichtigt, welche von der Universität und vom Staat als wichtig und prioritär angesehen würden.

Ebenfalls in der Zielvereinbarung sei festgehalten, dass das Rektorat Massnahmen prüft, um den wesentlichen Teil seiner Pläne zu verwirklichen. Dazu gehören Vorschläge um höhere Einnahmen. Dieser Bestimmung habe das Rektorat mit dem Vorschlag höherer Einschreibegebühren Folge geleistet.

Finanzmittel aufgestockt

In seiner Antwort erinnert der Staatsrat weiter daran, dass er in seiner Finanzplanung der Legislatur eine Aufstockung des kantonalen Beitrags an die Uni von derzeit 95,5 Millionen Franken auf 110 Millionen Franken im Jahr 2022 gutgeheissen hat. Die Universität gehöre zu jenen Bereichen, die von der grössten Aufstockung der Finanzmittel profitieren, schreibt der Staatsrat. Zudem seien mehrere Investitionen für die Uni hängig, so das neue Gebäude der Rechtsfakultät, die Erweiterung der Bibliothek und das Gebäude für den Medizin-Master. Die Erhöhung der Einschreibegebühren um 180 auf 720 Franken pro Semester würde jährlich 3,3 Millionen Franken einbringen.

Universität

Hilfeleistungen sollen ausgeweitet werden

Wer an der Uni Freiburg studieren will, muss ab kommendem Herbstsemester 720 Franken Einschreibegebühren sowie 115 Franken Grundgebühren pro Semester bezahlen: mehr als an den andern Westschweizer Universitäten, aber weniger als an Deutschschweizer Unis. Freiburg biete aber ein aussergewöhnlich breites Angebot an konkurrenzlos billigen Unterkünften. Dies schreibt der Staatsrat auf zwei Anfragen aus dem Grossen Rat. Das Rektorat biete Hand, die Voraussetzungen für Studenten in finanzieller Notlage zu verbessern. Der Sozialdienst habe die Möglichkeit eines Gebührenerlasses und Finanzhilfen aus Fonds. Das Rektorat prüfe, den Zugang dazu auszuweiten, so der Staatsrat.

uh

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