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Kanton hilft Opfern bei Suche nach Akten

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Am 1. April ist das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft getreten. Das Gesetz bezweckt die Anerkennung des Unrechts, welches ehemaligen Verdingkindern und anderen Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zugefügt wurde, und sieht namentlich eine finanzielle Wiedergutmachung für die Opfer vor. Es soll Opfern und beispielsweise Angehörigen zudem helfen, ihre Geschichte zu rekonstruieren, indem sie Zugang zu den Archiven erhalten.

Die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg weist in einer Medienmitteilung die betroffenen Personen darauf hin, dass sie ihr Gesuch bis zum 31. März 2018 einreichen müssen. Die Verantwortlichen der Gemeindearchive würden ihnen helfen, die entsprechenden Unterlagen zu finden und zusammenzutragen. Zudem würden sie vom Freiburger Staatsarchiv und der Opferberatungsstelle des Jugendamts bei der Formulierung ihres Antrages und der Recherche ihrer Geschichte unentgeltlich unterstützt, so die Direktion weiter.

rsa

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