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Jugendrichter war zu hart

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Ein 15-Jähriger haute mehrmals aus dem Jugendheim ab. Meist betrank er sich auf seinen Ausflügen, kam aber immer von selber zurück. Letzten Sommer beschimpfte der Jugendliche zudem die Erzieherinnen und Erzieher, bevor er einmal mehr ausriss. Dem Jugendrichter war das zu viel: Da die bisherigen Strafen wie Ausgehverbot offenbar nicht wirkten, steckte er den 15-Jährigen während sieben Tagen in Haft.

Der Jugendliche und seine Eltern wehrten sich gegen diesen Entscheid und forderten, der Jugendrichter müsse in Ausstand treten. Das Freiburger Kantonsgericht hiess nun laut einem vor kurzem veröffentlichten Urteil die Beschwerde teilweise gut.

Das Gericht betont in seinem Urteil, dass das Jugendrecht besonderen Spielregeln unterliegt. Es sei darauf zu achten, die Jugendlichen in die Entscheide einzubeziehen. Im Vordergrund stehe die Erziehung; das Jugendrecht sei ein kooperatives Strafrecht.

Keine Absprache

Wie die Familie kritisiert auch das Kantonsgericht, dass der Richter die Sanktion ausgesprochen hat, ohne dies dem Jugendlichen vorher mitzuteilen. Und dies, obwohl sie sich am gleichen Tag, als der Richter die Strafe beschloss, an einer Sitzung trafen. «Das verstösst gegen Treu und Glauben», heisst es im Urteil.

Zudem sei eine siebentägige Isolierung die Höchststrafe in einem solchen Fall. «Dass Jugendliche mehrmals aus einem Heim ausreissen, ist nicht völlig unüblich», heisst es im Urteil. Daher sei die sieben­tägige Isolation eine zu harte Strafe – auch wenn der Jugendliche gegen die Regeln verstossen habe. Eine Auszeit im Heim wäre angezeigt gewesen, so die Richter.

Der Jugendliche ist nach den Tagen in Haft noch drei Mal ausgerissen; dabei hat er erneut getrunken, gekifft und geklaut. Das ist mit einer Isolation von vier Tagen in einer Strafvollzugsanstalt geahndet worden. «Diese Disziplinarmassname wurde nicht beanstandet», hält das Kantonsgericht fest. Denn die Strafe sei milder ausgefallen, obwohl die Taten schwerwiegender gewesen seien. Darum folgert das Freiburger Kantonsgericht: Die siebentägige Isolation im Strafvollzug sei unverhältnismässig gewesen.

Unnötige Forderung

Da der Jugendrichter ein Ad-hoc-Richter war und seit Ende Januar nicht mehr im Amt ist, wird sich von nun an ein anderer Jugendrichter um den Ausreisser kümmern. Da dies bereits absehbar gewesen sei, als die Familie die Beschwerde eingereicht habe, sei die Forderung, er habe in Ausstand zu treten, unnötig gewesen, so das Kantonsgericht.

njb

Kantonsgericht, Entscheid 502 2016 249 und 502 2016 262

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