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«Integration und bedarfsgerechte Förderung»

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Die gesetzlichen Grundlagen der Sonder­päda­go­gik sollen neu aufgegleist werden. Gestern begannen die Beratungen dazu im Grossen Rat mit der Eintretensdebatte und dem Beginn der ersten Lesung. Heute Vormittag wird das Traktandum mit dem Ende der ersten Lesung, der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung abgeschlossen.

Dieses Geschäft hat eine längere Vorgeschichte. 2008 ging die Verantwortung für die pä­da­go­gi­sche Betreuung von Kindern mit einer Behinderung von der Invalidenversicherung an die Kantone über. Diese erhielten den Auftrag, eigene Gesetze auszuarbeiten. In Freiburg scheiterte ein erster Versuch 2012. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor. Dieser legt den Schwerpunkt auf die Integration von behinderten Kindern in die Regelschule – was in Freiburg bereits seit Jahren praktiziert wird.

Heiss diskutiert wurde bereits im Vorfeld der finanzielle Aspekt des Dossiers. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass der Kanton 45 Prozent der Kosten für die Sonderpädagogik übernimmt und die Gemeinden 55 Prozent. Die ursprüngliche, staatsrätliche Version des Gesetzestexts war von der vorberatenden Kommission noch modifiziert worden. Diese elfköpfige Kommission war eigens für die Diskussion dieses Gesetzes gebildet und von Grossrätin Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) präsidiert worden.

«Der Spielraum ist sehr eng»

In der Eintretensdebatte sprachen sich alle Fraktionen einhellig für ein Eintreten auf die Vorlage aus. Grossrat André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) von der Mitte-links-Grün-Fraktion nannte dieses Gesetzesprojekt eine echte «Herzensangelegenheit». Es stelle «Integration und bedarfsgerechte Förderung in den Vordergrund». Schneuwly bedauerte allerdings, dass die neuen Inhalte in einem eigenen Gesetz und nicht im allgemeinen Schulgesetz verarbeitet wurden. «Das entspricht eigentlich nicht dem Grundgedanken der Integration», sagte er. Grossrat Markus Zosso (SVP, Schmitten) konterte mit dem Hinweis, dass dieses Gesetz eine selbstständige Ergänzung des Schulgesetzes darzustellen habe. Derselben Meinung war auch der Regierungsvertreter, Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP).

Grossrat Gaétan Emonet (SP, Remaufens), Co-Präsident des Dachverbands der Freiburger Lehrerschaft, erinnerte mahnend daran, dass der Kanton auch die finanziellen Mittel brauche, um die in diesem Gesetzesprojekt formulierten Ziele zu erreichen.

Für Grossrätin Antoinette de Weck (FDP, Freiburg), Gemeinderätin und Schuldirektorin der Kantonshauptstadt, garantiert der in diesem Gesetzestext formulierte Grundsatz der Integration den «sozialen Zusammenhalt» innerhalb der Gesellschaft. Sie erinnerte aber daran, dass die Veränderungen im Bereich der Sonderpädagogik «vernünftig und verhältnismässig» zu bleiben hätten. Im Weiteren forderte sie: «Man muss sicherstellen, dass die finanziellen Mittel vorhanden sind, um die Ziele des Gesetzes auch umzusetzen.» Momentan sei dies nicht der Fall.

Auch für Grossrätin Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-Le-Lac) ist «der Spielraum sehr eng». Dennoch sei es sehr wichtig, nun ein Prinzip gesetzlich zu verankern, für das der Kanton eigentlich seit 2008 die Verantwortung habe.

Erst eine Änderung

Die erste Lesung bot angesichts des einheitlichen Eintretens zu wenig Diskussionen Anlass. Der einzige Änderungsantrag, der durchdiskutiert wurde, stammte von Grossrätin Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) und betraf ausschliesslich den französischen Wortlaut des Gesetzestextes und die heilpädagogische Früherziehung. Lehner-Gigon forderte, dass die entsprechenden Massnahmen nicht nur «ausnahmsweise», sondern generell «in besonderen Fällen» bis maximal zwei Jahre nach dem Eintritt in die obligatorische Schule erbracht werden können. Da sich Jean-Pierre Siggen mit dieser Änderung einverstanden erklärte, wurde auf eine Abstimmung verzichtet.

Katharina Thalmann-Bolz verwies ihrerseits noch auf eine Motion zur Ausweitung der familienergänzenden Betreuung, die sie im Juli zusammen mit Antoinette de Weck eingereicht hatte. Die darin formulierten Forderungen stellten eine notwendige Ergänzung des neuen Gesetzes über die Sonderpädagogik dar, so Thalmann-Bolz.

Ein zweiter Änderungsantrag von Grossrätin Madeleine Hayoz (CVP, Cressier) forderte, dass die niederschwelligen sonderschulischen Angebote in den Bereich der Schulinspektoren und nicht in denjenigen der Sonderschulinspektoren fallen. Da dies auf verschiedene Abschnitte im Gesetzestext Folgen hätte, wurde die weitere Lesung von Grossratspräsident Bruno Boschung (CVP, Wünnewil) an diesem Punkt aus Zeitgründen auf heute Mittwoch vertagt.

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