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Geschäfte samstags bald bis 17 Uhr offen?

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Der Staatsrat ist bereit, auf eine Motion einzugehen, die eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen fordert. Die Grossräte Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) und Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) hatten darin verlangt, dass Geschäfte am Samstag bis 17 Uhr oder gar bis 18 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Dazu wäre eine Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels notwendig. Die beiden Grossräte begründeten ihren Vorstoss damit, dass die Kantone Wallis, Jura und Bern Öffnungszeiten bis 17 Uhr und Genf, Neuenburg sowie die Stadt Lausanne bis um 18 Uhr haben. Eine Gesetzesänderung würde deshalb dem Detailhandel des Kantons erlauben, wettbewerbsfähig zu bleiben und von der grösseren Kundschaft am Wochenende zu profitieren.

In seiner Antwort schlägt der Staatsrat nun vor, die Motion anzunehmen, aber nur, falls die Öffnungszeiten auf 17 Uhr festgelegt werden. Er anerkennt, dass in der Mehrheit der Kantone, besonders in der Westschweiz, die Läden von grosszügigeren Zeiten profitieren.

«Wer das Bild des Kantons Freiburg als restriktive Insel vermeiden will, muss ohne übertriebenen Liberalismus eingestehen, dass eine allgemeine Verlängerung der Geschäftsöffnungszeiten am Samstagnachmittag den gesunden Wettbewerb mit unseren Nachbarn wiederherstellen würde», schreibt der Staatsrat. Er glaubt auch, dass diese Massnahmen lokalen Unternehmen neues Leben einhauchen, die derzeit zu einem entscheidenden Zeitpunkt der Woche auf einen grösseren Umsatz verzichten müssen. Der Staatsrat hält weiter fest, dass der Handel mit Online-Einkäufen sich stark entwickle. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten könnte unter diesem Aspekt für die ganze Wirtschaft Freiburgs ein positives Signal darstellen. Weiter weist der Staatsrat darauf hin, dass die Agglomeration Freiburg die Möglichkeit prüfe, den historischen Quartieren der Stadt Freiburg einen touristischen Status zu geben. So könnten dort Geschäfte wie etwa in Murten länger geöffnet bleiben (siehe Kasten.)

Auch schreibt die Regierung, dass bei einer Umsetzung der Motion mit den Sozialpartnern Gespräche über einen Gesamtarbeitsvertrag für den Detailhandel geführt werden könnte. Einen solchen kantonalen Gesamtarbeitsvertrag hat es bisher noch nicht gegeben.

«Stadt stirbt ein bisschen»

Motionär Stéphane Peiry bezeichnet den Vorschlag des Staatsrats mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr als «guten Kompromiss.» Peiry begründet den Vorstoss damit, dass immer mehr Geschäftsräume im Freiburger Stadtzentrum leer stehen. «Am Samstag nach 16 Uhr stirbt die Stadt ein bisschen», sagte er. Eine Gesetzesänderung mit längeren Öffnungszeiten möge den Detailhandel zwar noch nicht retten, so Peiry, aber: «Es geht in die gute Richtung.» Für SP-Grossrat Xavier Ganioz (Freiburg) stellt die Antwort des Staatsrats eine Enttäuschung dar: «Es ist ein Nicht-Respektieren des Volks. Das Freiburger Stimmvolk hat immer Nein zu längeren Öffnungszeiten gesagt.» Das letzte Mal habe dieses einen Vorstoss mit 57 Prozent abgelehnt. «Es wolle eine konservative Haltung. Der Staatsrat sollte das akzeptieren.» Für Ganioz hilft auch die Bemerkung nicht weiter, dass die Umsetzung der Motion zu Gesprächen über einen Gesamtarbeitsvertrag führen könnten: «Es braucht zuerst einen Gesamtarbeitsvertrag über die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Sonst geht gar nichts.» Ganioz denkt, dass die Motion durch eine bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat angenommen wird. «Für uns wird sich dann die Frage eines Referendums stellen.»

Gesetzgebung

Zahlreiche Ausnahmen für Geschäfte

Für die allgemeinen Ladenöffnungszeiten täglich bis 19 Uhr und samstags bis 16 Uhr gibt es zahlreiche Ausnahmen. So können Kiosks und Tankstellenshops bis 21 Uhr öffnen, und Käsereien können ihre Öffnungszeit während der Milchlieferung verlängern. Dazu verfügen Gemeinden über Restkompetenzen: Sie dürfen dauerhaft betriebenen Geschäften, die Speisen und Getränke für den sofortigen Konsum anbieten, an Samstagen und übrigen Abenden eine Öffnungszeit bis 23 Uhr gewähren. Dazu gehören seit kurzem auch Food Trucks. In touristischen Gebieten können Gemeinden saisonal die Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern. Einen weiteren Sonderstatus gibt es für Bahnhöfe und Autobahnraststätten.

uh

 

Chronologie

Oft erst an der Urne entschieden

Das heutige Gesetz über die Ausübung des Handels stammt aus dem Jahr 1997, die Ladenöffnungszeiten für den ganzen Kanton sind darin seit dem 1. Januar 1999 geregelt. Vorher fand eine intensive Debatte über die Öffnungszeiten statt. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah tägliche Öffnungszeiten bis 19 Uhr, samstags bis 16 und einen Abendverkauf bis 21 Uhr vor. Doch der Grosse Rat wollte mehr als das: Öffnungszeiten täglich bis 20 Uhr, am Samstag bis 17 Uhr und einmal die Woche bis 21.30 Uhr. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und der Vorschlag des Parlaments mit 78 Prozent Nein verworfen. 2007 kam aus dem Parlament ein neuer Vorstoss: den Abendverkauf um eine Stunde reduzieren, dafür am Samstag eine Stunde länger öffnen. Auch dazu gab es ein Referendum: Das Stimmvolk lehnte die Änderung am 27. September 2009 mit 57,7 Prozent ab. Seit 1999 sind also die regulären Öffnungszeiten unverändert. Auch die Öffnungszeiten der Tankstellen-Shops waren zweimal Gegenstand einer Abstimmung.

uh

 

 

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