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Gericht stützt vorsorglichen Entzug des Autopermis bei einem notorischen Kiffer

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Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sich im vergangenen Oktober unter Einfluss von Cannabis hinters Lenkrad seines Wagens gesetzt hatte, in eine Polizeikontrolle kam und dem in der Folge der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde.

Die Kommission für Administrativmassnahmen im Stras­senverkehr begründete den Entzug damals damit, dass ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen bestünden. Dabei stützte sich die Kommission auf die toxikologische Expertise, mit welcher nachgewiesen wurde, dass der THC-Wert (Cannabis-Wirkstoffgehalt) im Blut des Angeschuldigten massiv höher war als erlaubt. Und sie stützte sich auf die Aussagen des Fahrzeuglenkers. Dieser hatte zugegeben, seit 2013 durchschnittlich drei Mal pro Woche einen Joint zu rauchen. Schliesslich berief sie sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin: Der vorsorgliche Permis-Entzug sollte solange dauern, bis ein medizinisches Gutachten Klarheit darüber verschafft, ob der betroffene Fahrzeuglenker in einem Ausmass drogenabhängig ist, das zu einem definitiven Ausweis-Entzug führen würde.

Berufliche Einwände

Der Betroffene akzeptierte zwar grundsätzlich die angeordneten Massnahmen, in seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht machte er aber geltend, dass er in einer Garage arbeite, wo er seinen Chef wegen einer Operation vertreten müsse. Er bat darum, ihm den Führerschein während der Abwesenheit seines Chefs bis im März wieder auszuhändigen.

Das Kantonsgericht lehnte dies nun ab. In seiner Begründung hält das Gericht zunächst fest, dass der vorsorgliche Permis-Entzug dazu diene, sowohl den Fahrzeuglenker als auch die Allgemeinheit zu schützen, und nicht dazu da sei, die persönliche Freiheit des Lenkers einzuschränken.

Es stellt weiter klar, dass der regelmässige, aber kontrollierte und mässige Konsum von Cannabis nicht automatisch den Schluss zulasse, dass die betroffene Person nicht geeignet sei, Auto zu fahren.

Schliesslich reiche die blosse Wahrscheinlichkeit der Gefährdung Dritter nicht aus, um einen Permis-Entzug zu rechtfertigen. Das obwohl im Moment des Permis-Entzugs keine Fahrunfähigkeit vorliegen müsse.

Ernsthafte Zweifel angebracht

Für einen vorsorglichen Ausweisenzug müssten ernsthafte Zweifel an der Fahreignung einer Person vorliegen, was konkret der Fall sei. So habe dieser zugegeben, kurz vor der Fahrt Cannabis geraucht zu haben und in den vergangenen Jahren durchschnittlich drei Mal pro Woche gekifft zu haben. Das zeige, dass der Betroffene dauerhaft konsumiert habe und das häufiger als «nur gelegentlich». Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin könne von gelegentlichem Konsum nur gesprochen werden, wenn die Person maximal zweimal pro Woche Cannabis raucht.

Umfassende Untersuchung

Das Kantonsgericht betont weiter, dass die Ärzte, die die Blutuntersuchung durchgeführt hatten, eine medizinische Abklärung empfohlen hätten. Weil eine Momentaufnahme aber nicht ausreiche, um die die Fahreignung einer Person zu beurteilen, müssten die gesamten Umstände und die Persönlichkeit des Betroffenen von medizinischen Spezialisten untersucht werden. Da genüge es auch nicht, so die Richter, dass der Beschwerdeführer beteuert habe, keine Drogen mehr zu nehmen.

In diesem Sinne sei der vorsorgliche Permis-Entzug wegen Verdacht auf Fahrunfähigkeit bis zum Beweis des Gegenteils recht- und verhältnismässig, urteilt das Verwaltungsgericht. Berufliche Einwände spielten keine Rolle.

rsa

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2016 221

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