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Gämsjagd: Waldamt und Jägerverband haben einen Kompromiss geschlossen

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Im Frühling war bekannt geworden, dass im Kanton Freiburg erstmals Kontingente für die Gämsjagd geplant sind (die FN berichteten). So sollte eine Stabilisierung des Gämsbestandes erreicht werden, da dieser in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Einige Freiburger Jäger waren skeptisch gegenüber diesen Vorlagen des kantonalen Amtes für Wald, Wild und Fischerei (WaldA).

Das grosse Los

Anfang Sommer versammelten sich vier Abgeordnete des Freiburger Jagdverbandes und vier Mitarbeiter des Amtes in einer Arbeitsgruppe, um zusammen die neuen Massnahmen für die gesamte Jagd auszuarbeiten und zu verhandeln. Ein einheitliches Papier wurde schliesslich der Jagdkommission unter dem Präsidium von Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) vorgelegt. Letzte Woche wurden die Regelungen für die Jagdsaison 2017/18 vom WaldA herausgegeben. Vom 18. bis 30. September und an drei zusätzlichen Samstagen findet die Jagd auf die Gämsen statt, wie das Amt mitteilt. Das Kontingent wurde für diese Jagdsaison auf 180 Gämsen festgesetzt. Wer das Recht auf den Abschuss einer bestimmten Gämse hat, wurde im Juli ausgelost. «Eine ausgewählte Jägerin oder ein ausgewählter Jäger wurde je einer Gämse mit bestimmtm Alter und Geschlecht in einer bestimmten Region zugewiesen», sagt Dominique Schaller, Amtsvorsteher des WaldA.

Produktive Gespräche

Im Frühling hatte sich Pascal Pittet, Präsident des kantonalen Jägerverbandes, noch gegen die Regulierungsmassnahme des Kantons gewehrt. Der Verband war dagegen, dass zu je einem Drittel die Männchen, Weibchen und Jungtiere zur Jagd freigegeben werden. Er war damals auch gegen den Abschuss von Muttertieren, da dies kontraproduktiv sei für das Wachstum der Gämspopulation. Elias Pesenti, Biologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Amtes, war auch Teil der Arbeitsgruppe und erklärt den FN, dass das Geschlechterverhältnis nicht stark von 1:1 abweichen sollte, damit die natürliche Sozialstruktur innerhalb des Gämsbestandes gewährleistet sei. «Zudem wird der Druck auf die älteren Böcke erhöht, wenn es zu viele Weibchen gibt. Das wirkt sich negativ auf die Population aus», so Pesenti. Pittet war ebenfalls Teil der Arbeitsgruppe und zieht heute die versöhnliche Bilanz, dass ein guter Kompromiss zwischen den beteiligten Parteien erarbeitet werden konnte. «Die Erklärungen des Amtes waren plausibel. Deshalb stimme ich heute der Regelung zu», sagt er. Die Mehrheit der Jäger akzeptiere die neuen Regelungen, besonders nach den Erläuterungen des Amtes, so Pittet. Die neueste Zählung zeigt ein kleines Wachstum des Gämsbestandes. 2016 gab es 1878 Tiere, 2017 sind es 99 Gämsen mehr. Das Kontingent werde in den nächsten drei Jahren nicht gross verändert, so Pesenti. «Das Jagdsystem muss sich zuerst bewähren, bis man einen langfristigen Wandel in der Gämspopulation erkennen kann.»

Zahlen und Fakten

Übersicht über die Jagdperioden

Gämsjagd: vom 18. bis 30. Sept. und an den Samstagen 14. Sept., 7. und 14. Oktober.

Rehjagd: vom 18. Sept. bis 14. Okt.

Hirschjagd: vom 16. bis 28. Oktober und 4. bis 18. Nov.; falls nötig Verlängerung vom 25. bis 30. Nov.

Wildschweinjagd: vom 1. bis 18. Sept., nur ausserhalb des Waldes. Im Gebirge: bis 31. Dez.; im Flachland: bis 31. Jan.; wegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen: zusätzliche Jagd in Schutzgebieten am Südufer des Neuenburgersees vom Hochsitz aus vom 15. Okt. bis 31. Jan.

Jagd auf Türkentauben, Tauben und Krähenvögel: im Flachland: 1. Sept. bis 15. Feb.

Jagd auf Wasservögel: 18. Sept. bis 15. Jan.

Jagd auf Waldschnepfen: 15. Okt. bis 14. Dez.

In Berggebieten ist die Jagd auf Vögel verboten. An den Sonntagen ist die Jagd ebenfalls verboten.

jp

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