Als einer der letzten Kantone wird Freiburg das Amt eines Kantonszahnarztes einführen. Dieser soll nicht nur eine Überwachungs-, sondern auch eine Rekursinstanz sein. Der Grosse Rat stimmte gestern mit 99 zu 0 Stimmen einer entsprechenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zu.
Die nun in Kraft tretende Teilrevision entspricht den Forderungen der letzten Revisionen der Gesundheitsgesetzgebung auf eidgenössischer Ebene. Die Einsetzung eines Kantonszahnarztes ist allerdings nicht die einzige Neuerung, die daraus folgt: So wird der Kanton neu auch gesetzlich verpflichtet, ein Register der Krebserkrankungen zu führen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Regelung bezüglich der Ausbildung und Ausübung des Berufs von Psychologen und Psychotherapeuten. Dies findet neu auf Bundesebene statt. Und schliesslich kommt es auch beim ärztlichen Notfalldienst zu Veränderungen. Hierbei wird präzisiert, inwiefern die Allgemeinärzte verpflichtet sind, an diesem Notfalldienst teilzunehmen.