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«Es herrscht ein sehr hoher Druck»

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Nach dem Ausbruch von Bashkim L. aus dem Freiburger Zentralgefängnis leitet die Sicherheits- und Justizdirektion eine Administrativuntersuchung über den Betrieb des Zentralgefängnisses ein. Ausserdem wird gegen eine der Personen, die in der Nacht der Flucht mit dem Nachtdienst beauftragt waren, ein Kündigungsverfahren eröffnet (die FN berichteten). Im Interview nehmen Xavier Orsini, Vorsteher des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse, sowie Didier Page, stellvertretender Generalsekretär der Sicherheits- und Justizdirektion, Stellung zu den Vorfällen und zur allgemeinen Situation der Gefängnisse im ­Kanton.

Hier geht’s zur gestrigen Meldung über die Kündigung. (Abo-Artikel)

Was haben Sie gedacht, als Sie gehört haben, dass jemand mit einem Bettlaken aus dem Zentralgefängnis entkommen ist?

Xavier Orsini: Das war natürlich sehr überraschend. Wir fragen uns immer noch, wie Bashkim L. aus seiner Zelle und schliesslich aus dem Haus entkommen konnte. Das letzte Mal war 2005 ein Häftling aus dem Zentralgefängnis geflüchtet. Dieser wurde aber einen Tag später wieder verhaftet.

Das Bild vom Bettlaken auf der FB-Seite der “La Liberté”:

Nun wurde ein Administrativverfahren eröffnet. Kann man daher davon ausgehen, dass die betroffene Person einen Fehler beging und nicht Beihilfe zur Flucht leistete? In so einem Fall wäre ja ein Strafverfahren eröffnet worden.

Didier Page: Eigentlich hat die Staatsanwaltschaft ihrerseits eine Strafuntersuchung eröffnet, um nachzuprüfen, ob es eine mögliche innere oder äussere Beihilfe gab. Zu dieser Strafuntersuchung können wir nicht Stellung nehmen. Dies hat aber nichts mit der Administrativuntersuchung zu tun. Und auch nicht mit der Eröffnung des Kündigungsverfahrens. Was wir sagen können, ist, dass diese Person eine ganze Reihe von Fehlern begangen hat.

Hat sie während des Dienstes geschlafen?

Page: Das ist ein Detailelement, über das wir nichts sagen können. Was wir aber bestätigen können, ist, dass die Person per sofort von ihrem Dienst suspendiert wurde.

Wieso wurde die Öffentlichkeit erst so spät informiert? Hätte man nicht wertvolle Hinweise aus der Bevölkerung zum Aufenthaltsort von Bashkim L. erhalten können?

Page: Es ging uns um die Effizienz unserer Ressourcen. Man wollte sich auf die Ermittlungen und nicht auf das Beantworten vieler Fragen konzentrieren. Ausserdem mussten zunächst Informationen verschiedener Dienststellen – von der Kantonspolizei bis zur Staatsanwaltschaft – koordiniert werden, bevor man mit einem Communiqué an die Öffentlichkeit gehen konnte. Die Flucht schon am Samstag zu kommunizieren, war für uns keine Option. Wir gingen ja schon am Folgetag davon aus, dass sich Bashkim L. ohnehin nicht mehr auf Schweizer Territorium befindet.

Hier geht’s zur Meldung über den Ausbruch.

Wie beurteilen Sie die Situation der Freiburger Gefängnisse im Moment generell?

Orsini: Es herrscht ein sehr hoher Druck, was die Zahl der Ein- und Austritte betrifft. 2015 war ein erstes Rekordjahr in den beiden Freiburger Gefängnissen, dem Zentralgefängnis und den Anstalten von Bellechasse. Insgesamt verbrachten 495 Gefängnisinsassen 40 545 Tage in Haft. Und 2016 ist die Zahl der Insassen gestiegen: Im vergangenen Jahr verbrachten 523 Gefangene 53 744 Tage in Haft. Das bedeutet einen enormen administrativen und personellen Aufwand.

Und wie sieht dies nur auf das Zentralgefängnis bezogen aus?

Orsini: Man muss dazu sagen, dass sich im Zentralgefängnis nicht nur Freiburger befinden, sondern auch Gefangene aus anderen Kantonen. 2015 wurden im Zentralgefängnis 28 491 Tage in Haft verbüsst, und 2016 ist diese Zahl um 7,2 Prozent gestiegen, auf 30 550 Tage. Das ist eine regelrechte Explosion. Das bedeutet über 900 Eintritts- und Austrittsprozeduren. Umso bedauerlicher ist ein Vorfall wie die Flucht von Bashkim L. am 1. September.

Wie erklären Sie sich diesen Anstieg? Gibt es immer mehr Kriminalität?

Orsini: Was die Anzahl der Strafen betrifft, so ist keine solche Tendenz spürbar. Bei bestimmten Verbrechen gibt es allerdings ein Wachstum. Und was leider immer mehr zunimmt, ist die Anzahl Personen, die lieber eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen als eine Busse zu bezahlen. Für den Staat ist das sehr ungünstig, weil das nur mit Mehrkosten statt mit zusätzlichen Einnahmen verbunden ist. 2016 gab es 6485 solche Fälle. Wir versuchen daher, mit den Betroffenen wenn immer möglich ein Abzahlungs-Arrangement für die Busse zu vereinbaren. Denn in den Jahren von 2010 bis 2016 haben diese Ersatzfreiheitsstrafen um 71 Prozent zugenommen.

Ist denn das Zentralgefängnis weiterhin sicher?

Orsini: Ja. Leider ist eine Flucht aus einem Gefängnis niemals zu 100 Prozent unmöglich. Dies gilt umso mehr für den offeneren Strafvollzug, wie er in der späteren Phase der Resozialisierung typisch ist. Ausserdem gilt es zu sagen, dass Bashkim L. gar nicht die ganze Zeit seiner Haft in Freiburg verbrachte. Zeitweise wurde er nach La Chaux-de-Fonds verlegt. Solche Gefangenenaustausche mit den Kantonen Neuenburg und Wallis sind gemäss Abmachungen möglich und werden oft wegen der Verdunkelungsgefahr vorgenommen.

Wie viele Mitarbeiter haben die Gefängnisse des Kantons derzeit?

Orsini: Im Zentralgefängnis sind es 26,5 Vollzeitäquivalente als Fachmänner und Fachfrauen für Strafvollzug. Insgesamt sind es 33,9 Vollzeitäquivalente.

Wie viele Plätze haben die Freiburger Gefängnisse?

Orsini: Das Zentralgefängnis hat rund 100 Plätze. 60 dienen der Untersuchungshaft, der Rest der Verbüssung von kürzeren Haftstrafen, der Ausschaffungshaft oder dem vorzeitigen Strafvollzug. In Bellechasse gibt es etwa 200 Plätze.

Finden denn da überhaupt alle Gefangenen Platz?

Orsini: Nein. Nicht immer verbüssen im Kanton Freiburg Verurteilte ihre Strafe auch in diesem Kanton. Es ist aber sehr schwierig, Plätze zu finden, obwohl es schweizweit drei entsprechende Konkordate gibt. Letztlich entscheiden die jeweiligen Direktoren, wer wo aufgenommen werden kann. Generell kann man aber sagen, dass eine mehrjährige Haftstrafe oft in verschiedenen Haftanstalten verbüsst wird. Dies ist besser für das Personal – und für die Gefangenen.

Und die Frauen?

Orsini: Frauen werden sowieso nicht im Kanton Freiburg untergebracht, sondern im Waadtland oder im bernischen Hindelbank.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Freiburger Gefängnissen?

Orsini: Das Zentralgefängnis dient in erster Linie der Untersuchungshaft. In Bellechasse ist man stark landwirtschaftlich ausgerichtet, was eher späteren, offeneren Formen des Strafvollzugs entspricht. Deshalb war es beispielsweise auch nie eine Option, Bashkim L. nach Bellechasse zu verlegen.

Das Zentralgefängnis ist über 100 Jahre alt (siehe Kasten). Würden da bauliche Massnahmen nicht helfen, die Sicherheit zu erhöhen?

Orsini: Grundsätzlich sicher. Aber das ist wie bei allen Fragen der Infrastruktur immer auch eine politische Frage: die Frage, wie viel sich eine Gesellschaft ihre Sicherheit generell kosten lassen will.

Mit dem neuen Gesetz über den Strafvollzug werden Bellechasse und das Zentralgefängnis ja ab 2018 administrativ zusammengelegt. Was bedeutet das in Sachen Sicherheit?

Orsini: Sicher einen Anstieg der Sicherheit. Das kann man schon sagen. An dieser Fusion wird ja schon länger gearbeitet. Ich möchte aber nochmals betonen, dass die Infrastruktur im Zentralgefängnis punkto Sicherheit schon heute ausreichend ist. Auch im interkantonalen Vergleich steht Freiburg bei den Gefängnissen nicht schlechter da als andere ­Kantone.

Geschichte des Zentralgefängnisses

Eine über 100-jährige Institution

In einem Dekret vom 5. März 1850 beschloss der Grosse Rat, das Freiburger Augustinerkloster in ein Zentralgefängnis umzubauen. Hier wurden Personen in Untersuchungshaft und Verurteilte aus dem gesamten Kanton untergebracht. Hier begegneten sich die zum Tode Verurteilten und die «Hühnerräuber». Schon bald aber stellte man fest, dass dieses enge Zusammenleben von Verurteilten und Beschuldigten den Letzteren zur Verderbnis gereichte. So wurde der Beschluss gefasst, eine Landwirtschaftskolonie zu schaffen, aus der schliesslich die Strafanstalt von Bellechasse entstanden ist.

Das endgültige Aussehen des Zentralgefängnisses, wie man es heute noch kennt, entstand mit dem Bau der Zellentrakte im Jahr 1893. Von 1979 bis 1984 sind bedeutende Renovations- und Modernisierungsarbeiten unternommen worden.

Im Jahr 1997 wurde ein zur Beschäftigung der Insassen bestimmtes Atelier geschaffen. Seit 2006 ist das Angebot an Arbeitsmöglichkeiten für die Insassen nochmals erweitert worden. Diese beschäftigen sich heute mit Handwerks-, Küchen und Wäschearbeiten sowie mit dem Unterhalt und der Renovation des Gebäudes.

Auf den Beginn des Jahres 2010 wurde die offene Anstalt «Les Falaises», die Personen im erleichterten Vollzugsregime aufnimmt, eröffnet. Diese Anstalt ist seit dem 1. Februar 2010 in Betrieb.

jcg

 

 

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