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Der Staatsrat will Initiativen nicht im Voraus prüfen

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Für die Freiburger SVP war es ein Frust: Für ihre Initiative gegen das Zentrum für Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg sammelte sie im ganzen Kanton über 9000 Unterschriften. Dennoch wird es nie zu einer Volksabstimmung kommen: Der Grosse Rat erklärte die Initiative für ungültig, das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid (die FN berichteten).

Einen solchen Frust sollen Initiativkomitees nicht mehr erleben müssen, fanden die Grossräte Eric Collomb (CVP, Lully) und Didier Castella (FDP, Pringy). Sie reichten deshalb im vergangenen Juni eine Motion ein, in der sie verlangten, dass der Staatsrat Initiativen materiell vorprüft (die FN berichteten). Dabei solle geklärt werden, ob der Initiativtext gegen das Völkerrecht verstosse. Zurzeit findet lediglich eine formelle Prüfung durch die Staatskanzlei statt.

In seiner Antwort lehnt der Staatsrat eine materielle Vorprüfung ab. Er begründet dies folgendermassen: «Ohne Bindungswirkung vermögen die Ergebnisse der materiellen Vorprüfung die Initiativkomitees, die das Völkerrecht absichtlich verletzen oder eine solche Verletzung zumindest in Kauf nehmen, wahrscheinlich nicht zu beeinflussen.»

Der Staatsrat schreibt auch, dass bei der Vorprüfung noch nicht klar wäre, welchen Sinn die Initianten dem Initiativtext zuschreiben würden. Dieser sei aber ausschlaggebend für die Prüfung der Gültigkeit, die eine Frage der Auslegung sei.

Weiter hält der Staatsrat die Vorprüfung für ein vorzeitiges Eingreifen in den demokratischen Prozess: Dies sei aus verfassungsrechtlicher Sicht und im Hinblick auf die Gewaltentrennung fragwürdig.

Nicht zuletzt findet die Regierung den Aufwand für die Vorprüfung zu gross. Sie sei nicht an die Situation im Kanton angepasst, da Volksinitiativen selten seien.

mir

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