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Der Bund gibt den Takt vor

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«In der Schweiz gibt es kantonale Steuerregimes, die nicht mehr mit internationalen Standards vereinbar sind. Wir müssen diese Steuerregimes auflösen und ein neues Modell einführen.» So beschreibt Alain Mauron, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, die Ausgangslage vor der Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform III vom 12. Februar.

Die EU und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) akzeptieren nicht mehr, dass auf kantonaler Ebene Holdinggesellschaften keine und Domizil- und gemischte Gesellschaften nur reduzierte Gewinnsteuern bezahlen müssen. In der Schweiz machen diese Statusgesellschaften rund 150 000 Arbeitsplätze aus. Im Kanton Freiburg sind sie für rund 20 Prozent der Firmensteuern verantwortlich; der Anteil am gesamten deklarierten Gewinn aller Unternehmen liegt bei 70 Prozent.

Bund gibt den Rahmen vor

Mit der Unternehmenssteuerreform III legt der Bund dem Stimmvolk ein Projekt vor, das die ermässigte Besteuerung der Statusgesellschaften abschafft, um international wieder akzeptiert zu werden. Gleichzeitig umfasst die Vorlage ein Paket an Steuernischen, damit die Schweiz punkto Steuerbelastung für Unternehmen weiterhin attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt (siehe Tabelle). So sind unter anderem erhöhte Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung sowie für Erträge auf Patenten vorgesehen. Mit diesen Massnahmen sollen die Innovation und das geistige Eigentum in der Schweizer Wirtschaft gestärkt werden.

Aufgrund des Wegfalls des bisherigen Steuerstatus ermutigt der Bund die Kantone, die allgemeine Gewinnsteuer für Kantone zu senken. Freiburg hat angekündigt, die Gewinnsteuer von heute 19,63 auf 13,72 Prozent zu senken. Dabei handelt es sich um einen Freiburger Durchschnittswert, der je nach kommunaler Besteuerung variiert. Die dadurch resultierenden Steuerausfälle vergütet der Bund den Kantonen durch eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent.

«Der Bund gibt mit seinem Projekt zur Unternehmenssteuerreform den Rahmen für die Kantone vor», sagt Mauron. «Der Bund gewährt den Kantonen bei der Umsetzung der Steuerreform eine grosse Flexibilität. Er respektiert dabei das föderalistische System.»

Gemäss Mauron zeichnen sich unter den Kantonen drei Gruppen bei der Umsetzung der Unternehmenssteuer ab: Kantone, die den allgemeinen Steuersatz für Firmen markant senken, dafür aber wenig zusätzliche Erleichterungen in Form von Steuernischen gewähren; Kantone, die den bisherigen Steuersatz nicht ändern, aber den Firmen weitreichende Möglichkeiten zur Nutzung von Steuernischen geben; und Kantone, die in beiden Bereichen einen aggressiven Steuerwettbewerb führen.

Wie Mauron sagt, hat sich der Freiburger Staatsrat für die erste Kategorie entschieden, das heisst einen tiefen allgemeinen Steuersatz, aber nur einen limitierten Spielraum für zusätzliche Steuerermässigungen. Während der Bund den Kantonen die Möglichkeit von bis zu 80 Prozent Erleichterungen auf dem steuerbaren Gewinn gibt, sieht der Kanton Freiburg einen Abzug von höchstens 20 Prozent vor.

Freiburger Projekt steht

Freiburg hat im September 2016 sein Projekt zur Umsetzung der Steuerreform auf kantonaler Ebene vorgestellt. Dieses ging anschliessend bis Ende Jahr in die Vernehmlassung, nun läuft die Auswertung der Stellungnahmen. Wie Mauron sagt, gehört Freiburg damit zu den Vorreitern. Andere Kantone insbesondere in der Westschweiz hätten zwar ebenfalls schon eine Senkung der Steuersätze kommuniziert, aber noch keine Angaben über andere Steuererleichterungen gemacht.

Wenn nun das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar die Unternehmenssteuerreform auf eidgenössischer Ebene ablehnen sollte – die bisherigen Umfragen lassen einen knappen Ausgang erwarten – dann wird Freiburg weiterhin an seinem Projekt festhalten, so Mauron: «Die Philosophie einer Herabsetzung des allgemeinen Steuersatzes mit einer Gleichbehandlung aller Firmen und auch die geplante Einführung auf das Jahr 2019 stünden weiterhin im Vordergrund.»

Er ist überzeugt, dass bei einem Nein des Schweizer Stimmvolks der Bund schon bald mit einem Ersatzprojekt kommen würde. «Die Statusgesellschaften müssen weg», sagt er. «Aber die Frage der Steuer­erleichterungen und des Finanzausgleichs zwischen dem Bund und den Kantonen müssten neu geregelt werden.»

Steuersatz noch kein Thema

«Ein Nein zur Steuerreform auf eidgenössischer Ebene hätte einen Domino-Effekt zur Folge», so Mauron. Das heisst, dass die meisten Massnahmen auf kantonaler Ebene über den allgemeinen Steuersatz hinaus infrage gestellt wären. Im Falle des Kantons Freiburg betrifft dies die Kompensationsgelder, die er vom Bund erhält und teilweise weitergibt: jährlich, aber auf sieben Jahre befristet, 8,5 Millionen Franken an die Gemeinden und 1,1 Millionen Franken an die Pfarreien. Auch der Beitrag der Freiburger Unternehmen über 22 Millionen Franken, mit denen die Berufsbildung, ausserfamiliäre Betreuung und eine Erhöhung der Kinderzulagen finanziert würden (die FN berichteten), müsste neu diskutiert werden. Diese Freiburger Massnahmen wie auch der kantonale Steuersatz von 13,72 Prozent sind aber nicht Gegenstand der anstehenden eidgenössischen Volksabstimmung.

Kantonale Autonomie

Umgekehrt ist auch ein Ja des Schweizer Stimmvolks zur nationalen Steuerreform noch keine Garantie, dass dann die Freiburger Reform wie präsentiert umgesetzt würde. Gewisse Änderungen sind aus den Antworten der Vernehmlassung möglich: Der Grosse Rat wird ohnehin über das Freiburger Projekt entscheiden, und auch ein kantonales Referendum ist möglich. «Die kantonale Autonomie ist durch die vorgesehene Reform auf Ebene Bund nicht eingeschränkt», so Mauron. «Wenn das Stimmvolk aber Nein sagt, wird der Spielraum für den Kanton Freiburg kleiner.»

Zahlen und Fakten

Nicht alles ist vorhersehbar

Der Bund rechnet als direkte Folge der Steuerreform für sich mit Mindereinnahmen von 220 Millionen Franken, und er will die Kantone für ihre Mindereinnahmen mit 1,1 Milliarden Franken entschädigen. Dazu kommen die Ausfälle auf Gemeindeebene. Gegner der Vorlage rechnen mit höheren Verlusten. Zu den statischen Folgen kommen die nicht zu berechnenden dynamischen Auswirkungen: Wie wirken sich die Steuern auf die Migration von Unternehmen aus? Für die Kantone gilt: Ist die Konjunktur schwach, kostet die Senkung des Gewinnsteuersatzes weniger, als wenn die Wirtschaft boomt.

uh

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