Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bedingungen für Schwyberg sind «anspruchsvoll»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Der Windenergie-Standort Schwyberg (…) ermöglicht die potenzielle Ansiedlung von neun sehr hohen Windenergieanlagen. Zu diesem Zeitpunkt sind die genaue Position und die Anzahl der Windenergieanlagen innerhalb des Perimeters noch nicht festgelegt. Das Projekt ermöglicht eine geschätzte Nettostromerzeugung von rund 33 GWh/Jahr.» So steht es auf einem der 60 Projektblätter des neuen kantonalen Richtplans. Der Kanton hat den Schwyberg als wissenschaftlich interessanten Standort für Windenergie ausgewählt – einer von sieben auf Freiburger Boden. Die anderen Standorte sind: Collines de la Sonnaz im Saane- und Seebezirk, Côte du Glaney im Glanebezirk, Massif du Gibloux westlich des Greyerzersees, Monts-de-Vuisternens im Glanebezirk, rund um die Esserta bei Vaulruz und Surpierre-Cheiry im Broyebezirk.

Von diesen ist der Schwyberg der einzige, für den bereits ein Baugesuch eingereicht wurde. Das Projekt ist jedoch bis anhin nicht zustande gekommen: Das Bundesgericht hatte kritisiert, die Grundlage im kantonalen Richtplan für eine Windparkzone auf dem Schwyberg sei ungenügend. Die Standortevaluation und die Interessenabwägung seien unzureichend durchgeführt worden (die FN berichteten).

Mehrfach analysiert

Nun habe der Kanton die Grundlagen neu erarbeitet, erklärt Serge Boschung, Dienstchef des kantonalen Amts für Energie. Die aus wissenschaftlicher Sicht geeigneten Standorte für die Ansiedlung von Windparks seien mittels eines einheitlichen und methodischen Vorgehens ermittelt worden. Anschliessend seien die Standorte noch eingehender bezüglich Flugsicherung, Vögel und Fledermäusen untersucht worden. Der Schwyberg hat die Endnote  2 erhalten (Maximalnote  3). Die beste Bewertung mit 2,22  Punkten hat der Standort Massif du Gibloux erreicht.

«Der Schwyberg bleibt ein wissenschaftlich interessanter Standort, aber mit anspruchsvollen Bedingungen», sagt Staatsrat und Energiedirektor Olivier Curty (CVP). Um auf dem Schwyberg Windräder erstellen zu können, ist gemäss dem neuen kantonalen Richtplan eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Darin müssten auch die Fragen der Zufahrten, der Erschliessung und der Auswirkung auf die Landschaft behandelt werden. Zudem braucht es erhebliche Ausgleichsmassnahmen. Dass sich mehrere Biotope von nationaler Bedeutung in der Nähe befinden, sei eine grosse Herausforderung für Natur und Landschaft. Der Standort sei zudem Lebensraum von mindestens zwölf gegenüber Windenergieanlagen empfindlichen Brutvogelarten, von denen sechs in der Schweiz bedroht oder prioritär sind. Im Standortbeschrieb ist auch erwähnt, dass der Schwyberg in einem Gebiet mit Konfliktpotenzial hinsichtlich Zugvögel liegt. Das wiederum erfordere ein System zur Abschaltung der Windenergieanlagen bei starker Kollisionsgefahr – und so sei mit Produktionseinbussen zu rechnen.

Wissenschaftliche Grundlagen

«Es gibt für die Promotoren vielleicht wirtschaftlich interessantere Standorte als den Schwyberg», gibt Boschung zu verstehen. Und Olivier Curty betont, dass der Kanton nicht der Promotor von Windenergieprojekten sei. «Wir haben einfach die Rahmenbedingungen gesetzt und die wissenschaftlichen Grundlagen geschaffen, die jetzt transparent vorliegen.» Politische Aspekte sollten nicht zu früh in die Diskussion einfliessen. Die Erwähnung dieser sieben Standorte bedeute zudem nicht, dass diese auch alle realisiert würden. «Der neue kantonale Richtplan ist nicht die Bibel. Deshalb läuft jetzt die Vernehmlassung», betont Staatsrat Curty.

Zonen unter die Lupe nehmen

Zum neuen Richtplan werden auch die Umweltorganisationen Stellung nehmen. Dieter Meyer vom Verein Rettet die Voralpen erklärt auf Anfrage, dass sein Verein sowie die anderen Umweltorganisationen noch mit Staatsrat Jean-François Steiert (SP) zusammenkommen werden. «Wir werden das Dossier noch genau studieren und eine Stellungnahme abgeben», so Meyer. Er gibt bereits jetzt zu verstehen, dass sich der Verein die sieben ausgewählten Windparkzonen sehr genau ansehen werde. Vor allem wegen der Opferung von Wäldern, dem Vogelzug und der Nähe zu bewohnten Gebäuden.

Dieter Meyer ist überrascht, dass der Schwyberg auch im neuen Richtplan enthalten ist. «Das Bundesgerichtsurteil war klar. Jetzt will man wieder von vorne anfangen und steht spätestens vor Bundesgericht wieder vor denselben Problemen.» Das könne er nicht verstehen, denn die alte Problematik der Ortswahl und der tiefen Produktivität der Turbinen bleibe bestehen, findet er.

Thema

Titel Kasten 1sp Titel 3-zeilig

ak

Rückblick

2009 lag die Zone öffentlich auf

Die öffentliche Auflage für die Einzonung in eine Spezialzone für Windenergie, das Rodungsgesuch sowie das Baugesuch für einen Park mit neun Windenergieanlagen auf dem Schwyberg erfolgte am 26. Juni 2009. Vier Natur- und Umweltschutzorganisationen erhoben Einsprache und anschliessend Beschwerde gegen das Projekt der Schwyberg Energie  AG. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wies diese ab und genehmigte die Einzonung am 17. Juli 2012. Später wies auch das Kantonsgericht entsprechende Beschwerden ab. Die Organisationen fochten diesen Entscheid vor Bundesgericht an. Letzteres hiess die Beschwerde am 26. Oktober 2016 gut, hob den Entscheid des Kantonsgerichts auf und schickte die Sache zur neuen Beurteilung ans Kantonsgericht zurück. Das Bundesgericht bemängelte unter anderem, das Projekt sei im kantonalen Richtplan ungenügend behandelt worden.

ak

«Es gibt für die Promotoren vielleicht wirtschaftlich interessantere Standorte als den Schwyberg.»

Serge Boschung

Dienstchef Amt für Energie

Meistgelesen

Mehr zum Thema