Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Amnestie bei unlauterem Sozialhilfebezug?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Kanton Genf dient als Beispiel: 92 000 Sozialhilfebezüger haben vom Staat einen Brief bekommen, der zu einer Selbstanzeige im Falle eines unlauteren Bezugs dieser Leistungen animiert. Seit dem 1. Oktober 2016 macht sich strafbar, wer Sozialhilfegelder bezieht, ohne Anrecht darauf zu haben. 3200 Genfer haben sich daraufhin bei den Behörden gemeldet und straffrei Geld zurückbezahlt. Betrug ist davon ausgenommen. Grossrat Hubert Dafflon (CVP, Grolley) denkt, das könnte auch ein Ansatz für Freiburg sein. In einer Anfrage an den Staatsrat regt er zur Einführung einer Amnestie bei unrechtmässig bezogenen Sozialhilfegeldern an. Kanton und Gemeinden könnten zusätzliche Einnehmen machen, und Betroffene müssten nicht ausgeschafft werden, so Dafflon.

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema