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«Wo ist das Motiv? – Nirgends!»

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«Kann gegen jemand ein Strafverfahren eröffnet werden, der einem Lügner aufgesessen ist? Kann ein Laie für Finanzgeschäfte, wie sie in diesem Fall getätigt wurden, verantwortlich gemacht werden?» Diese und noch viele weitere Fragen könne man sich in dem Verfahren gegen die sechs Angeschuldigten im Finanzdebakel um die Vorsorgekasse der sozial-medizinischen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) stellen, räumte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli zu Beginn ihres Plädoyers ein. Um mit dem Satz zu enden: «Jeder trägt seinen Teil der Verantwortung.»

Nach Auffassung der Anklage erfüllen die vier Mitglieder der Anlagekommission den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung sowohl objektiv als auch subjektiv. Chocomeli argumentierte, dass der Stiftungsrat die Geschäftsführung an einen Ausschuss, nämlich die Anlagekommission, delegiert habe. Deshalb könnten nur diejenigen Mitglieder des Stiftungsrats belangt werden, die dieser Kommission angehörten. Diesen wirft sie vor, die Kontrollpflicht verletzt zu haben. Dabei betonte Chocomeli: «Ungetreue Geschäftsführung kann auch durch Unterlassung erfolgen.» Nach Ansicht der Staatsanwältin waren die Angeschuldigten umso mehr gefordert, als die Vorsorgeeinrichtung seit 2002 eine Unterdeckung aufwies.

Konkret hätten die Angeschuldigten ihre Kontrollpflicht verletzt, indem sie nicht überprüft hätten, ob der Vermögensberater der Firma Hope Finance seine Versprechen eingelöst hatte. Anstatt zu zweifeln, habe der Vizepräsident des Stiftungsrates von Deus ex Machina gesprochen, einem im richtigen Moment auftauchenden Helfer. «Und dieser Person, die ihre Versprechen nicht hielt, haben Sie später 40 Millionen Franken anvertraut?»

Das Argument der angeschuldigten Stiftungsratsmitglieder, Laien in Finanzsachen zu sein, liess Chocomeli nicht gelten. «Der Vermögensverwalter wollte auch die Freiburger Stiftung für Behinderte Les ­Buissonnets für ein Verwaltungsmandat gewinnen. Diese hat auf Abraten eines Experten abgelehnt», bemerkte die Staatsanwältin. ACSMS dagegen habe die Warnung eines anerkannten Freiburger Pensionskassenexperten in den Wind geschlagen mit den Worten: «Wir tolerieren nicht, dass sie sich einmischen.» «Man muss nicht Finanzexperte sein, um die richtigen Fragen zu stellen. Aber man muss realisieren, dass der Stiftungsrat nicht ein simples Deko-Element ist», so Chocomeli.

Sie verlangte für den Vizepräsidenten des Stiftungsrates eine bedingte Geldstrafe von 210 Tagessätzen, für den Präsidenten 180 und je 150 Tagessätze für die anderen beiden Mitglieder der Anlagekommission. Der Revisor soll zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen, die Vorsorge-Expertin zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt werden. Für alle gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Die Höhe der Busse soll das Gericht bestimmen.

Die Verteidiger plädierten auf Freispruch aller Mandanten. «Die Staatsanwaltschaft ging von der Hypothese aus, dass sich die Angeschuldigten bereichert haben. Als sie keinen Beweis dafür fand, wurde die Geschichte einfach umgeschrieben», sagte Anwalt Olivier Carrel. Plötzlich sei man darauf gekommen, mit der Kontrollpflicht zu argumentieren. Um den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung zu erfüllen, müsse man zudem mindestens eventualvorsätzlich handeln. «Welchen Grund sollten unsere Mandanten haben, Schaden in Kauf nehmen zu wollen? Wo ist das Motiv? Nirgends!»

Verteidiger Alexandre Emery betonte, dass der Stiftungsrat als Ganzes für die Geschäftsführung zuständig gewesen sei. Er wies auch darauf hin, dass die Mitglieder der Anlagekommission Laien gewesen seien. «Wenn sogar die Kantonalbank ACSMS Kredite gewährte und die Anlagen von Funds Ltd als Sicherheit akzeptierte, wie sollten dann meine Mandanten merken, dass diese faul sind?» Sie seien einem Betrüger aufgesessen.

Ein Urteil ist frühestens für Mitte März zu erwarten.

Chronologie

ACSMS verlor 57 Millionen Franken

Ab 2005 arbeitete die Vorsorgekasse ACSMS mit einem Vermögensberater der Firma Hope Finance AG zusammen. Eine langfristige Rendite des Pensionskassenvermögens von 5,5 bis 6 Prozent wurde angestrebt. Auf Anraten des Beraters investierte ACSMS im Februar 2008 2,3 Millionen Franken in eine Anlage des amerikanischen Geldhauses Lehman Brothers. Mit dem Kollaps von Lehman Brothers war die Investition wertlos. Im März und April 2008 investierte die Vorsorgestiftung je 5 Millionen Franken in eine Offshore-Gesellschaft auf den britischen Jungferninseln, die vom Vermögensberater gegründet worden war. Das Geld sollte in Projekte für Luxusimmobilien in London fliessen. ACSMS bekam ihren Anteil nie zurück. Ende 2008 wollte der Berater sein Mandat niederlegen und schlug vor, ihm ein Verwaltungsmandat für das ganze Stiftungsvermögen zu geben. Im Mai 2009 übertrug ACSMS Hope Finance die gesamte Vermögensverwaltung und gab über 40 Millionen Franken frei, die der Vermögensverwalter in sogenannte alternative Anlagen, sprich risikoreiche Anlageinstrumente, investieren konnte. Ab 2008 gewährte die Freiburger Kantonalbank mehrere befristete Kredite über 15 Millionen Franken; die «Hope Funds Ltd»-Titel dienten als Sicherheit. Die Bank verzichtete später auf eine Rückzahlung der Schuld durch die Vorsorgekasse ACSMS und übernahm die wertlosen Papiere.

rsa

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