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Taktische Manöver zum Prozessauftakt

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Die Ränge im Gerichtssaal des Wirtschaftsstrafgerichts waren voll, als gestern Gerichtspräsident Alain Gautschi den Prozess gegen vier Mitglieder der Anlagekommission der ehemaligen Vorsorgestiftung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) sowie gegen den Revisor und die Vorsorge-Expertin eröffnete. Die sechs Angeschuldigten wurden von vier Anwälten begleitet. Auf der Anklageseite sassen die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach und zwei Anwälte der sich in Liquidation befindenden Vorsorgekasse sowie ihr kommissarischer Verwalter. Das Medieninteresse war ebenfalls gross.

«Der grosse Abwesende»

Kein Wunder: Denn der Fall, der mehrere Dutzend Bundesordner füllt, sorgte 2014 für grosses Aufsehen. Mit riskanten und zweifelhaften Anlagen hatte der damalige Vermögensverwalter die Vorsorgestiftung in den Abgrund gerissen. Er sass wegen Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung während knapp zwei Jahren in Untersuchungshaft (die FN berichteten). Auch er wird sich vor Gericht verantworten müssen, allerdings in einem separaten Verfahren. Und genau das kritisierten gestern die Anwälte der Vorsorge-Expertin und des Revisors. «Der Betrüger ist der grosse Abwesende des heutigen Tages», sagte Verteidiger Jean-Christophe a Marca. «Die Trennung der Verfahren erfolgte aus purer Bequemlichkeit.» Die Konsequenzen aber müssten sein Mandant und die anderen Angeschuldigten tragen. Denn in einem abgetrennten Verfahren lägen schlichtweg nicht alle Informationen aus dem jeweils anderen Prozess vor. Der Ausgang des Verfahrens gegen den Hauptangeklagten habe erhebliche Auswirkungen auf seinen Mandanten. «Wenn der Hauptangeklagte des Betrugs schuldig gesprochen wird, ist mein Mandant das Opfer.»

Anwalt Hervé Bovet, der die Vorsorge-Expertin verteidigt, bemängelte, dass die Staatsanwaltschaft während des Untersuchungsverfahrens unvermittelt neue Anklagepunkte aufführte, ohne dass seine Mandatin dazu hätte Stellung nehmen können.

Beide Anwälte verlangten, dass die Verfahren vereint werden. Zudem sollte gemäss Bovet das Dossier zurück an die Untersuchungsbehörde gehen, damit sich seine Mandantin zu den neuen Vorwürfen äussern könne. Das Gericht lehnte beides ab.

Sodann ging es um eine Schadenersatzforderung von 5 Millionen Franken gegen den Revisor und die Vorsorge-Expertin. Die Vorsorgeeinrichtung reichte diese Zivilforderung als Teilklage im Strafverfahren ein. Die Anwälte des Revisors und der Vorsorge-Expertin wollten daraufhin erwirken, dass die anderen Angeschuldigten sie in diesem Punkt unterstützen, da sie im Falle eines Unterliegens Regress nehmen könnten. Das Gericht lehnte den Antrag allerdings ab, so dass die vier Mitglieder der Anlagekommission erst in einem späteren Zivilprozess belangt werden können. Nachdem all diese Vorfragen geklärt waren, eröffnete Gerichtspräsident Alain Gautschi das Beweisverfahren.

Keine wirkliche Kontrolle

Mit drei Fragen richtete er sich an die vier Mitglieder der ehemaligen Anlagekommission, einem Ausschuss des zwölfköpfigen Stiftungsrates. «Wer entschied, wie die Pensionskassengelder angelegt werden? Wer wählte die Anlageinstrumente? Und wer kontrollierte den Vermögensverwalter der Lausanner Firma Hope Finance?» Die Angeschuldigten machten geltend, dass nicht allein die Anlagekommission, sondern der gesamte Stiftungsrat die Entscheide auf Anraten des Vermögensverwalters fällte. Die Anlageinstrumente habe zudem der Vermögensverwalter ausgesucht. «Als Laien hatten wir volles Vertrauen in ihn», gab ein Angeschuldigter zu Protokoll.

Die Vorsorge-Expertin und der Revisor waren schliesslich der Ansicht, dass sie ihr Metier nach allen Regeln der Kunst ausgeführt hatten.

Zuletzt gab der kommissarische Verwalter der Vorsorgekasse Auskunft über das laufende Liquidationsverfahren. In seiner beruflichen Karriere hatte er zehn Pensionskassen liquidiert. Auf die Frage, ob er es schon mal erlebt habe, dass eine Pensionskasse quasi das ganze Vermögen in nicht börsenkotierte Titel und einen Fonds der britischen Jungferninseln investiert habe, sagte er: «Nein niemals, das ist total unvorstellbar.»

Anklage

Die Vorwürfe sind keine Lappalien

Den Mitgliedern der Anlagekommission wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflichten verletzt zu haben, notabene nicht darauf geschaut zu haben, dass die Anlagepapiere sicher sind, die Risiken verteilt werden, die Rendite vernünftig ist und die Pensionskassengelder gedeckt sind. Ihnen werden ungetreue Geschäftsführung und Verstösse gegen das Gesetz über die berufliche Vorsorge vorgeworfen. Dem Revisor wird zur Last gelegt, dass er keine aussagekräftigen Belege der getätigten Anlagen verlangt und die Anlagestrategie nicht auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft hatte. Der Pensionskassen-Expertin hält die Anklage in erster Linie vor, dass sie nicht genügend geprüft hatte, dass die Vorsorgestiftung jederzeit ihren Verpflichtungen nachkommen konnte.

rsa

«Wenn der Hauptangeklagte wegen Betrug schuldig gesprochen wird, ist mein Mandant das Opfer.»

Jean-Christophe a Marca

Anwalt des Revisors

«Als Laien hatten wir volles Vertrauen in den Vermögens­verwalter.»

Mitglied Anlagekommission

Angeschuldigter

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