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Sie trugen Waffen mit sich und schossen auf Fenster

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Juni hat ein 19-Jähriger in Freiburg zwei Soft-Air-Waffen mit CO2-Kartuschen gekauft; diese verfügen über mehr Druck als andere gasbetriebene Soft-Air-Waffen. Er hatte keinen Waffentrag­schein, trug die Waffen aber trotzdem auf sich. Eine der Waffen hatte er für einen Kollegen gekauft, der sie nicht kaufen konnte, da er noch nicht 18 Jahre alt war.

Der Minderjährige zog mit einem dritten Kollegen – einem 20-Jährigen, der ebenfalls eine Soft-Air-Waffe, aber keinen Waffentragschein besass, durch Freiburg. Die beiden schossen zwischen dem 27. und 29. Juni auf eine Wohnung an der General-Guisan-Allee; sie zerstörten mehrere grosse Fenster der Deutschsprachigen Orientierungsschule DOSF, die sich im Bau befand; sie schossen auf Fenster und Storen der Primarschule Jura sowie erneut auf Fenster einer Wohnung.

Als die Polizei die Männer festnahm, zerschliss der 20-Jährige in einer Zelle mit seinen Händen eine Matratze; der Sachschaden betrug 650 Franken. Er wurde nun mittels Strafbefehl wegen Verstoss gegen das Waffengesetz und Sachschaden zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt; davon wird ein Tag Untersuchungshaft abgezogen. Er erhielt keine Bewährung, da er bereits vorbestraft ist.

Der 19-jährige Waffenkäufer hat nicht nur seine Waffe einem Minderjährigen weitergegeben; er hat zudem an einer Tankstelle getankt, ohne zu bezahlen. Der Staatsanwalt hat ihn mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. 25 Tagessätze sind unbedingt, 25 Tagessätze laufen mit einer Bewährung auf drei Jahre. Auch ihm wird ein Tag Untersuchungshaft angerechnet. Die Busse beträgt 300 Franken. Der Minderjährige muss sich vor dem Jugendgericht verantworten; dessen Urteile sind nicht öffentlich.

njb

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