Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Landesverweis wegen Diebstahl von Steinen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im vergangenen Sommer klaute ein 27-jähriger Franzose mit brasilianischen Wurzeln sechs Steine aus dem Erdwissenschaftlichen Depar­tement der Universität Freiburg. Dafür musste er eine Vitrine einschlagen. Die Beute hatte einen Wert von 200 Franken; ein Glasstein war eine Replik des Diamanten Hope, des grössten und wertvollsten blauen Diamanten der Welt.

Seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative durch die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2010 ist Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch Grund für eine obligatorische Landesverweisung. Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Das war konkret nicht der Fall, denn der Täter hat keinen anerkannten Wohnsitz in der Schweiz.

Urteil in Abwesenheit

Der Polizeirichter des Saanebezirks verurteilte den Dieb gestern in Abwesenheit. Denn der Mann war nicht zum Gerichtstermin erschienen. Das Urteil lautete: fünf Jahre Landesverweis und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sollte der Verurteilte wieder auftauchen, könnte er die Durchführung eines neuen Prozesses verlangen.

bearbeitet von rsa/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema