Ein heute pensionierter Freiburger Polizist soll im Jahr 2010 einem Asylbewerber gegen Oralsex eine Aufenthaltsbewilligung in Aussicht gestellt haben. Deshalb hatte ihn das Strafgericht des Saanebezirks zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit zwei Jahren Bewährung verurteilt wegen Ausnutzung einer Notlage und Bestechlichkeit. Der Mann behauptete seine Unschuld und forderte vor dem Freiburger Kantonsgericht einen Freispruch; das Gericht bestätigte im Dezember jedoch das Urteil der Erstinstanz. Es ging ebenso wenig auf den Antrag des Staatsanwaltes ein, das Strafmass zu erhöhen (die FN berichteten). Der Ex-Polizist geht nun noch einen Schritt weiter: Er zieht das Urteil vor das Bundesgericht.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 501 2016 60