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Die Bürgerlichen ergreifen das Referendum gegen eine höhere Immobiliensteuer

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Die FDP, die CVP, die GLP und die SVP von Villars-sur-Glâne bekämpfen gemeinsam die Erhöhung der Immobiliensteuer von 2,5 auf 3 Promille, die der Generalrat vor zwei Wochen gegen ihren Willen beschlossen hat. Sie haben darum ein Referendum lanciert, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Frage entscheiden können. Zehn Prozent der stimmfähigen Bevölkerung, also gut 800 Personen, müssen das Referendum unterschreiben, damit es zur Volksabstimmung kommt. Die Unterschriftensammlung habe diese Woche begonnen und laufe bis zum 20. März, sagte François Grangier von der FDP auf Anfrage der FN.

Die vier bürgerlichen Generalratsparteien stören sich daran, dass eine Erhöhung der Immobiliensteuer nur einen Teil der Bevölkerung treffe, schreiben sie in einer Medienmitteilung. Doch es geht um mehr als bloss um die Steuer: Die Bürgerlichen werfen dem links dominierten Gemeinderat schon lange vor, dass er nicht bereit sei, an anderen Orten zu sparen, etwa bei den Sozialausgaben oder bei den Infrastrukturen. «Das Tabu liegt nicht bei der Erhöhung von Steuern oder Abgaben, sondern bei der Einschränkung des luxuriösen Lebensstils der Gemeinde», heisst es denn auch im Communiqué. François Grangier ergänzt: «Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Steuererhöhung, aber wir wollen, dass vorher alle anderen Möglichkeiten geprüft werden.»

Keine direkten Konsequenzen

Syndique Erika Schnyder (SP) reagiert gelassen auf das Referendum. Sie sei nicht überrascht, sagte sie gegenüber den FN. Selbst wenn das Referendum zustande komme und das Volk die Erhöhung der Immobiliensteuer ablehnen sollte, habe dies keine unmittelbaren Konsequenzen auf die Finanzen der Gemeinde. Tatsächlich würden die zusätzlichen Einnahmen aus der Steuer in einen Reservefonds fliessen, der die Folgen der Unternehmenssteuerreform III auf den Gemeindehaushalt ausgleichen sollte. Nachdem die Unternehmenssteuerreform inzwischen an den Urnen gescheitert ist, braucht es diese Reserve nicht so dringend wie ursprünglich befürchtet. Dennoch sei das Problem nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben, sagte Erika Schnyder. «Wenn wir die Immobiliensteuer nicht erhöhen können, müssen wir andere Lösungen suchen.»

Aufschiebende Wirkung

Kommt das Referendum zustande, wird es mindestens Herbst, bis das Volk darüber abstimmen kann. Das würde auf jeden Fall bedeuten, dass die Erhöhung der Immobiliensteuer dieses Jahr nicht mehr in Kraft treten würde. Das Referendum hätte nämlich eine aufschiebende Wirkung. Kommt die nötige Anzahl Unterschriften hingegen nicht zusammen, wird die neue Immobiliensteuer wie vom Gemeinderat vorgeschlagen und vom Generalrat beschlossen am 1. April wirksam.

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