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Bedingte Strafe für eine umnebelte Nacht

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Letzte Woche stand ein 35-jähriger Mann vor dem Polizeigericht des Saanebezirks: Der Ostschweizer war vergangenen Herbst von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Dies, weil er in der Nacht auf den 28. Dezember 2014 bei zwei Prostituierten randaliert hatte. Die Staatsanwaltschaft sprach ihn der leichten Körperverletzung und der Tätlichkeit gegen die beiden Prostituierten, der Sachbeschädigung sowie der Gewalt und der Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Rekurs ein, weshalb er sich nun vor dem Polizeirichter José Rodriguez in Freiburg zu verantworten hatte (die FN berichteten).

Die Erinnerung fehlt

Vor Gericht erklärte der Mann, dass ihm jegliche Erinnerung an die Nacht fehle. «Ich weiss noch, dass ich in einer Bar meine Jacke abgegeben habe. Dann verblasst meine Erinnerung.» Erst bei der Festnahme durch die Polizei am Morgen des 28. Dezembers setze sein Gedächtnis wieder ein. Er erinnere sich, wie er blutend am Boden lag und abgeführt wurde.

Gemäss Strafbefehl ging der Beschuldigte, nachdem er die Bar verlassen hatte, zu einer Prostituierten. In ihrem Zimmer in der Alten Brunnengasse habe der Mann in den frühen Morgenstunden plötzlich angefangen, sich unflätig zu benehmen, erklärte die Frau letzte Woche im Gerichtssaal. Er habe sie gebissen und an den Haaren gezogen. Nachdem es ihr gelungen sei, das Zimmer zu verlassen und die Polizei zu rufen, habe er eine ihrer Kolleginnen angegriffen und dieser einen Faustschlag unter die Brust versetzt. «Er hat so gewütet, dass wir nicht bei ihm im Zimmer bleiben konnten», gab die Frau zu Protokoll, «ich hatte in diesem Moment sehr grosse Angst».

Als die Polizei knapp zwanzig Minuten später hinzukam, fanden die Beamten den Mann nackt und schlafend auf einem Sofa. Laut Strafbefehl hat der Beschuldigte im Treppenhaus erneut nach der Frau gegriffen und nach ihr getreten. Weil er sich gegen seine Verhaftung zu wehren versuchte und nach den Beamten schlug, mussten diese den Beschuldigten mit Gewalt auf den Boden pressen. Der Mann verbrachte 20 Tage in Untersuchungshaft.

Während die Anwältin der Prostituierten darauf plädierte, das Urteil des Strafbefehls zu bestätigen, gelangte die Verteidigerin des 35-jährigen Mannes zu einem anderen Schluss. «Wir wissen nicht, was in jenen frühen Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr genau passiert ist», sagte Nicole Schmutz Larequi. Sie zweifelte die Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Frauen an. Schmutz forderte, den Beschuldigten freizusprechen und ihn für die Tage in Haft zu entschädigen.

400 Stunden Arbeit

Der Polizeirichter José Rodriguez folgt jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er verurteilt den Mann zu 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit – dies auf Bewährung während zweier Jahre. Die 20 Tage in Untersuchungshaft werden davon abgezogen, so dass noch 320 Stunden bleiben. Dazu kommt eine Busse in der Höhe von 1100 Franken. Zudem muss er der einen Prostituierten eine Genugtuung in der Höhe von 500 Franken überweisen sowie die Verfahrenskosten tragen.

mz/njb

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