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Wenn Tacklings beim Richter landen

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Es geschah im Mai 2016 in einem Junioren-Spiel zwischen Richemond und dem SC Düdingen, so wie es jedes Fussball-Wochenende im Kanton Freiburg zuhauf passiert: Ein Foul, ein Pfiff, und der Sünder sieht die Gelbe Karte. Doch diesmal war doch alles anders. Beim Tackling des Stadtfreiburger Spielers zog sich der gefoulte Sensler einen Knöchelbruch zu. Die Folgen waren ein 10-tägiger Spitalaufenthalt sowie 14 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Zwei Monate später zeigte der SCD-Junior – nicht in Absprache mit seinem Verein, wie Co-Präsident Beat Hirschi erklärt – den Gegenspieler an. Der Staatsanwalt verurteilte den 20-jährigen Richemond-Spieler wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Busse von 300 Franken.

Die Umfrage gibt’s weiter unten im Artikel.

Premiere im Kanton Freiburg

Gegen das Verdikt rekurrierte der Verurteilte. Letzte Woche nun stützte der Einzelrichter am Bezirksgericht Saane die Verurteilung, wie die Zeitung «La Liberté» in ihrer Ausgabe vom Freitag berichtete. Einzig die gemeinnützige Arbeit reduzierte er um ein Drittel auf 40 Stunden. Zudem fallen dem Richemond-Spieler 5000 Franken Verfahrenskosten zu. Einzelrichter Benoît Chassot befand nach der Anhörung des Schiedsrichters, dass der Foulende seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. «Der Spieler wusste um die Risiken seines zu spät angesetzten Tacklings», hielt Chassot in seiner Urteilsbegründung fest.

Ein Fussballer, der für ein Foul rechtlich belangt werden kann – für Benoît Spicher, Präsident des Freiburger Fussballverbandes (FFV), ist das eine beunruhigende Entwicklung. «Strafrechtliche Konsequenzen für Freiburger Fussballspieler gab es zwar bereits, das betraf aber klare Tätlichkeiten wie Faustschläge. Für ein Foul im Rahmen einer normalen Spielaktion ist es aber eine Premiere», sagt Spicher auf Anfrage der FN.

 

«Wenn ein Spieler auf den Fussballplatz geht, willigt er gewissermassen dazu ein, verletzt werden zu können.»

Robert Breiter

Chefjurist SFV

 

Es sei ein grosser Unterschied, ob es sich um eine willentliche Körperverletzung oder um ein Tackling handeln würde. «Das Foul des Richemond-Spielers wurde mit der Gelben Karte bestraft, aber der Schiedsrichter hat es offensichtlich nicht als so gravierend erachtet, dass es Rot verdient hätte.» Er könne zwar verstehen, dass die Folgen für den verletzten Spieler schwerwiegend und ärgerlich gewesen seien, «Trotzdem wissen doch alle, die eine Sportart wie Fussball, Basketball oder Eishockey betreiben, um das Risiko, Verletzungen davontragen zu können.»

Ob dieser Fall die Büchse der Pandora öffnet und es nun im Fussball vermehrt Klagen geben wird, vermag Spicher nicht zu beurteilen. Sicher sei, dass der FFV im Frühling versuchen wird, die Clubs bezüglich dieser Thematik zu sensibilisieren. «Wir können nicht mehr tun als nochmals zu betonen, dass jeder, der Fussball spielt, dadurch auch ein gewisses Risiko eingeht.» Im Falle des verurteilten Juniors sei der FFV übrigens nie befragt worden, erklärt Spicher, weder er selbst, noch die Disziplinarkommission.

Vorsätzlichkeit entscheidend

Bis Montag keine Kenntnis vom Fall im Kanton Freiburg hatte auch Robert Breiter, Chefjurist im Schweizer Fussballverband (SFV). «Man muss aufpassen, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht. Bricht ein Spieler seinem Gegner mit einem gezielten Faustschlag den Kiefer, ist es eine klar vorsätzliche Tat und für den Strafrichter relevant. Steht der eine dem anderen jedoch in einem Laufduell unabsichtlich auf den Fuss und dieser bricht sich einen Zeh, kann es kein Fall für das Strafgericht sein. In der Mitte zwischen diesen zwei Extreme liegt der Hase im Pfeffer», erläutert Breiter ganz grundsätzlich.

 

Die Leute würden wissen, dass sie sich in Ausübung einer Sportart ein Bein brechen oder das Kreuzband reissen können. «Wenn ein Spieler auf den Fussballplatz geht, willigt er gewissermassen dazu ein, verletzt werden zu können. Es kann niemand dafür verantwortlich gemacht werden, insofern man sich an die Spielregeln hält», führt Breiter aus. «Ein Beispiel: Steige ich in den Boxring, nehme in Kauf, dass mir der Gegner auf den Kopf schlägt, in der Beiz hingegen nicht. Der Faustschlag in der Beiz ist deshalb ein Fall für den Strafrichter. Die schwierige Frage ist nun, wie weit man einwilligt. Im Boxen sicher mehr als im Fussball.»

Klagewelle unwahrscheinlich

In seinen 16 Jahren beim SFV seien ihm nur gerade plus/minus fünf Fälle von strafrechtlichen Klagen bekannt, so Breiter. Bedenken, dass es in Zukunft eine Flut von Klagen geben könnte, hat er deshalb keine. «Die Erfahrung hat gezeigt, dass nichts Strafrechtliches geschieht, so lange die Spielregeln eingehalten werden – auch bei leichten Verletzungen nicht.» Der SFV sei des Weiteren nicht speziell bestrebt, diese Thematik den kantonalen Verbänden und Clubs im grossen Stil näherzubringen. «Wir führen laufend Fairplay-Kampagnen durch, im weitesten Sinn fällt das auch darunter. Aber wir streben nicht an, das gesamte Land aufzuklären. Es gibt 300 000 lizenzierte Fussballer, und die Fragen sind dermassen komplex, oft auch juristisch, dass eine Extra-Kampagne zu diesem Thema wenig Sinn macht. Wir beraten und helfen jedoch im Bedarfsfall gern, möglichst gezielt und effizient.»

Wohl noch nicht abgeschlossen ist der Fall des verurteilten Spielers des FC Richemond, der laut seinem Anwalt voraussichtlich Rekurs beim Kantonsgericht einlegen wird. Zudem könnte ihm weiteres Ungemach drohen. Dann nämlich, wenn der Geschädigte auch ein zivilrechtliches Verfahren anstreben würde, um Schadenersatz einzufordern.

Verurteilte Sportler

«Gabet» Chapuisat der bekannteste

Der Fall des verurteilen Richemond-Spielers ist kein Novum im Schweizer Fussball. Bereits 1985 zog der damalige Servettien Lucien Favre Veveys «Gabet» Chapuisat vor das Zivilgericht, weil dieser ihm bei einem Foulspiel mit gestrecktem Bein die Kniebänder zerfetzt hatte. Chapuisat wurde zu einer Busse von 5000 Franken verurteil. 2015 wurde der Aarauer Sandro Wieser für ein Foul am FCZ-Spieler Gilles Yapi mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von 10 000 Franken zur Rechenschaft gezogen. Auf Amateurebene wurde zuletzt im Oktober 2017 der Torhüter des FC Will (4. Liga) nach einem Foul zu einer bedingten Geldstrafe zu zehn Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Im Schweizer Eishockey sorgte bisher ein Fall für Schlagzeilen: Das Zürcher Obergericht verurteilte 2008 US-Spieler Kevin Miller wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe. Der frühere Spieler des HCD ist zudem für die Folgen eines Fouls im Jahr 2000 am ehemaligen ZSC-Crack Andrew McKim zu 100 Prozent schadenersatzpflichtig. 2014 verurteilte ein Gericht in Michigan (USA) Miller auf zivilgerichtlicher Ebene zu einer Entschädigung von 1,1 Millionen Dollar.

fs

 

 

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