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Bierdusche mit happigen Konsequenzen

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Es geschah am vergangenen Samstag in der 2.-Liga-Partie zwischen dem FC Bösingen und St-Aubin/Vallon. 1:1 stand es zwischen den beiden Mannschaften, als sich Kevin Dias in der 85. Spielminute am linken Flügel durchsetzte und das 2:1 für die Gäste erzielte. Der Linienrichter hob die Fahne, weil er ein Offside gesehen hatte, und der Treffer wurde annulliert. Die Spieler von St-Aubin/Vallon bestürmten daraufhin den Unparteiischen und reklamierten, dass es kein Abseits gewesen sei. Danach revidierte der Linienrichter seinen Entscheid, erklärte, dass er einen Fehler gemacht habe, und das Tor zählte doch.

Das war für einen Anhänger des FC Bösingen zu viel: Am Spielfeldrand stehend, schüttete er sein Bier über dem Kopf des Schiedsrichterassistenten aus. Infolgedessen wurde die Partie beim Stand von 1:2 abgebrochen.

Forfaitniederlage, Punktabzug und Strafpunkte

Die Aktion des «Fans» hat für Bösingen ein Nachspiel. Die Disziplinarkommission des Freiburger Fussballverbandes FFV hat die Partie nachträglich mit einer 0:3-Forfaitniederlage für die Sensler gewertet. Zudem werden dem Verein zwei Punkte abgezogen und 200 Zähler in der Strafpunktewertung aufgebrummt. «Muss der Schiedsrichter ein Spiel wegen Vorfällen, die im Wettspielreglement des Schweizer Fussballverbandes SFV in Art. 62 definiert sind, vor Ablauf der reglementarischen Spielzeit abbrechen, wird die fehlbare Mannschaft mit einer Forfaitniederlage und mit einem Abzug von mindestens zwei Punkten in der Rangliste bestraft», erklärt Sébastien Pedroli, Präsident des Disziplinarkommission des FFV. «Zu diesen Vorfällen gehört auch ein Angriff oder eine andere schwere Disziplinlosigkeit gegen den Schiedsrichter. So steht es im Reglement.» Dieses habe man angewandt und gegen Bösingen die Minimalstrafe ausgesprochen.

Wie schwer wiegt eine Bierdusche?

Dass die 1:2-Niederlage in ein 0:3 umgewandelt wird, hat für Bösingen keine Konsequenzen. Da für die Klassierung in der 2. Liga bei Punktegleichheit nicht das Torverhältnis ausschlaggebend ist, sondern die Strafpunktewertung, spielt die Höhe einer Niederlage keine Rolle. Die 200 kassierten Strafpunkte machen sich im Klassement zwar unschön, da die Strafpunktwertung aber höchst selten entscheidend ist, kann Bösingen auch diese Bürde verkraften. Gravierend wirken sich hingegen die zwei Punkteabzüge in der Rangliste aus. Eine Runde vor Meisterschaftshälfte beträgt der Rückstand des Schlusslichts auf den Strich nun bereits satte zehn Punkte.

Für Andy Reinhardt, Spiko-Präsident des FC Bösingen ist die Bestrafung durch die Disziplinarkommission des FFV zu hoch ausgefallen. «Die Bierdusche wurde als Angriff beziehungsweise schwere Disziplinlosigkeit gegen den Schiedsrichter gewertet, das finden wir übertrieben. Ein Abbruch des Spiel wäre nicht nötig gewesen.» Er sei enttäuscht, dass der Verein diesbezüglich nicht vom Verband angehört wurde.

Auch Trainer Alain Baumann kann das Urteil des Verbandes nicht nachvollziehen. «Jeder Verein soll für das Verhalten seiner Zuschauer geradestehen müssen, darüber müssen wir nicht diskutieren. Mit dem Punkteabzug wird allerdings nicht der Verein bestraft, sondern die Mannschaft. Das Team muss sportlich für etwas geradestehen, das neben dem Platz geschehen ist. Das ist nicht in Ordnung und sportlich ein herber Rückschlag für uns.»

Bösingens Co-Präsident Adrian Schwaller bedauert die ganze Angelegenheit. «Wir legen in Bösingen sehr viel Wert auf Fairplay. In den letzten Jahren waren wir in der Fairplaywertung immer weit vorne klassiert, haben sie gar einmal gewonnen.» Es sei schade, dass der Verein nun in einem schlechten Licht erscheine. «Wir werden deshalb gegen das Urteil Rekurs einlegen.». Affaire à suivre…

«Das Team muss sportlich für etwas geradestehen, das neben dem Platz geschehen ist. »

Alain Baumann

Trainer FC Bösingen

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