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«Und sie fliegt doch…»

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«Und sie fliegt doch…»

Murtner Daniel Düsentrieb und die Mühlen der Justiz

Hugo Piller ist ein wahrer Daniel Düsentrieb. Bei Vergasern und Propellern macht ihm keiner so leicht was vor; mit Verordnungen und Paragraphen hat er hingegen weit mehr Mühe. Einschlägige Erfahrungen kann er aber auch hier vorweisen: Über ein halbes Dutzend Prozesse hat er – immer ohne Hilfe eines Anwalts – bereits verloren. Jetzt bittet er den Bundesrat, die Richter zur Raison zu bringen.

«Seit zehn Jahren träume ich von diesem Motor», sagt Hugo Piller auf sein jüngstes Kind deutend: einen Zwei-Zylinder-Boxer. «Ich habe den weltweit stärksten Leichtmotor gebaut und damit sogar Limbach geschlagen.» Die deutsche Firma liefere dem Schweizer Militär die Drohnen (unbemannte Aufklärungs- und Abschussflugzeuge). In die Entwicklung dieses Motors, für Materialien und Formen, habe er rund 200 000 Franken investiert, erklärt der 34-Jährige. In den Helikopter, der sich dank dem neuen Motor bauen lasse, habe er zusätzliche 50 000 Franken investiert. «Von der Arbeitszeit reden wir gar nicht.»

Vor einem Jahr hat der Murtner mit seiner Einmanngesellschaft «Flyman Company» seine Werkstatt in Grissach/Cressier eingerichtet. Sie verrät viel Ordnungssinn: Jedes Schräubchen hat seinen Platz. Schon einige Jahre tüftelt Hugo Piller in seinem Betrieb an Leichtmotoren herum und produziert Antriebssysteme für Hängegleiter und Gleitschirme. Immer am Rande des Ruins. Über 100 000 Franken Schulden habe er, sagt er.

«Ich gehe nicht mehr abstimmen»

«Der Gesellschaft sind innovative Leute egal», meint Hugo Piller. Die Schweizer Stimmbürger hätten das neue Luftfahrtgesetz angenommen, das eigentlich zum Ziel hatte, dass die Schweizer Luftfahrtgesellschaften auf ausländischen Flugplätzen weiterhin Landerecht hatten, erzählt er. «Es ging dabei um die EU-Tauglichkeit.» Dank dem letzten Paragraphen in dieser Vorlage habe die Bevölkerung unbewusst aber auch das Fliegen von Ultraleicht-Flugzeugen verboten. «Das Ja bedeutete für die Ultraleicht-Flugzeuge ein Nein. Dabei haben die Ultraleicht-Flugzeugerfinder das Fliegen überhaupt erst möglich gemacht.»

Das Verhalten des Bundes habe ihm gezeigt, «dass unsere Justiz mit uns machen kann, was sie will.» Seither sei er nie wieder abstimmen gegangen. Und seither brauche er eine Spezialbewilligungen für die Testflüge.

Fliegen sei tatsächlich gefährlich, sagt Hugo Piller. Erst vor ein paar Monaten ist ein Mann auf Hugo Pillers Testgelände mit einem «Zwei-Sitzer-Trike» vom Himmel gefallen. Er ist heute querschnittgelähmt. «Ich habe schnell gesehen, dass das nicht gut ausgehen konnte. Obwohl er die Ultraleicht-Lizenz besass, hat er gegen alle möglichen Grundregeln verstossen», hält der Konstrukteur fest.

In der Flieger-Szene ist Hugo Piller eine bekannte Grösse. Sein Gleitschirm-Motor sei der weltweit sicherste, sagt er. Er habe sogar ein spezielles Propeller-Luftdrucksystem eingebaut, das als Propellerbremse wirksam sei. Jetzt stünden erstmals die Zeichen gut für einen Umschwung, glaubt der Tüftler: «Ich habe bereits 50 Bestellungen für meinen neuen Motor. Bis Ende Jahr rechne ich mit 200 oder 300 Bestellungen. In zwei Monaten wäre ich finanziell über den Berg.» Wären da nicht die Probleme mit der Justiz, er hätte allen Grund zur Freude.

«Unschuldig verurteilt»

In den letzten Jahren hat er über ein halbes Dutzend Prozesse verloren – zu Unrecht, ist er felsenfest überzeugt. Nicht ein einziges Mal beanspruchte er dabei die Hilfe eines Anwalts. «Den Anwälten ist doch egal, ob ihr Mandant schuldig ist», begründet er seine Aversionen. «Und Geld hatte ich auch keins für einen teuren Anwalt.»

Den «Blick»-Artikel zu einem Ausrutscher, den er sich nach seinem ersten Prozess erlaubt hatte, den hat er aufbewahrt. Da werde beschrieben, wie er einem Richter «in einer Kurzschlussreaktion eins verpasst» habe. Das «war natürlich ein Fehler», bekennt er heute. Seither sei er für die Justiz grundsätzlich schuldig.

Einmal habe ein Betrüger in Deutschland mit seiner Kreditkartennummer mittels Computer abkassiert, erzählt Hugo Piller. Zwar habe er das viele Geld nicht selber zurückbezahlen müssen, er sei aber dazu verdonnert worden, die Zinsen zu berappen.

Ein andermal hätte er zahlen müssen, weil er drei Tage zu spät aus den Räumlichkeiten seiner einstigen Werkstatt ausgezogen sei. Die Aufforderung (des Anwalts der Gegenpartei), endlich auszuziehen, habe er einen Tag, nachdem er den Schlüssel abgegeben hatte, im Briefkasten gehabt. «Dabei habe ich nur noch geputzt. Dies, obwohl die Räume nicht sauber waren, als ich einzog. Ich habe dort nicht ein einziges Mal die Miete zu spät bezahlt.» Der Prozess habe dann in seiner Abwesenheit stattgefunden, und er sei verurteilt worden. Er habe sogar noch einen Räumungsbefehl erhalten.

Und einmal sei er zu einer Busse verbrummt worden, weil ein anderer unerlaubterweise Ultraleicht-Flugzeug geflogen sei. Dieser Mann habe zwar vorher für ihn Testflüge durchgeführt, aber zu dem besagten Zeitpunkt längst nicht mehr.

Eingefahren sei ihm besonders, als eines Tages die Polizei überfallartig bei ihm aufgetaucht sei. «Zweimal haben sie mir sprichwörtlich das ganze Haus auf den Kopf gestellt und die Schreibmaschine konfisziert.» Grund: Ein Untersuchungsrichter habe zuvor eine Morddrohung erhalten. «Ich habe denen gleich gesagt, dass ich nie einen Brief auf Französisch schreiben könnte.» Bis sich herausgestellt habe, dass er unschuldig war, sei er behandelt worden wie ein Schwerverbrecher. In den FN will er dies nicht präzisiert stehen haben. «Ich habe mir nur die Namen gemerkt.»

Der grosse Ärger

Für Hugo Piller sind diese Geschichten nach eigenen Aussagen nicht mehr wichtig. In den meisten Fällen habe er nach dem Prozess noch eine bessere Lösung erzielt. Einmal habe er etwa den Betrag, den er hätte zahlen sollen, herunterhandeln können; ein anderes Mal habe er gar nichts zahlen müssen, nachdem er eine Gegenklage angedroht habe. Und auch eine Entschuldigung habe er schon erhalten.

Bis ins Innerste regt sich Hugo Piller hingegen über einen anderen Fall auf. Bei diesem geht es um einen Gleitschirmmotor mit dem Namen «Develsfly C», den er verkauft hat. Er habe schon beim Kauf Probleme mit dem Kunden gehabt, sagt Hugo Piller: «Sie waren zu zweit. Während der kleinere der beiden, etwa 1,70 gross, eine grosse Maschine wollte, die man sogar zu zweit fliegen kann, bestand der grössere, etwa 1,85, darauf, eine kleinere Maschine zu kaufen. Ich habe gleich gesagt, dass dies verkehrt ist.» Die Kunden hätten aber nicht nach Körper-, sondern nach Portemonnaie-Grösse gewählt.

Ehefrau als Zünglein an der Waage der Justitia

Der deutsche Kunde holte seine Maschine im Januar 1996 ab. Im Juni darauf machte sein Anwalt schriftlich Wandelungsklage, mit der das ganze Geschäft null und nichtig gemacht werden sollte. Er machte geltend, dass die Maschine gar nicht fliege. In der Klageschrift und zu Prozessbeginn behauptete der Kläger, er sei erst im April oder Mai geflogen, weswegen er auch erst zu diesem Zeitpunkt die Mängel telefonisch gerügt habe. Er sei erst zwei oder drei Monate nach dem Kauf geflogen, weil vorher das Wetter dies nicht zugelassen habe.

Nachdem sowohl seine eigene Zeugin (und Ehefrau) als auch der Zeuge Hugo Pillers eine andere Aussage gemacht hatten, gab er zu, bereits im Februar geflogen zu sein. Für Hugo Piller aber schlecht: Die Frau bes

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