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Chefarzt bleibt standhaft

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Der Reigen der Zeugen im Prozess gegen Hans-Ulrich Amberg

Definitiv entlastet wurde Hans-Ulrich Amberg, Chefarzt für Innere Medizin, in zwei Fällen, die am ersten Prozesstag unter 16 vorgestellten Spitalrechnungen erwähnt wurden (FN von gestern).

So bestätigte einer von Ambergs Stellvertretern, Dr. François Godat, dass tatsächlich er Ambergs Sekretärin gegenüber eine Notfallkonsultation in Rechnung gestellt hatte, die ein Patient nachträglich bestritt.
Ein anderer Stellvertreter, Dr. Gerhard Baumgartner, und Dr. Ambergs Sekretärin bestätigten zudem, dass eine Magenspiegelung irrtümlich von Amberg und Baumgartner in Rechnung gestellt wurde, dass der Chefarzt Innere Medizin aber gar nie mit dieser Rechnung zu tun hatte.

Die Entlassungsberichte
im Kreuzfeuer

Ausführlich wurde der damalige Chefarzt-Stellvertreter François Godat über die medizinischen Entlassungsberichte befragt, für die Hans-Ulrich Amberg nach eigenen Angaben in mehreren Fällen über die Angaben von Godat hinaus noch Zeiteinheiten fakturierte.

«Wenn ich einen Bericht gegenzeichne, den ich nicht geschrieben habe, dann halte ich mich nicht dafür, etwas zu verrechnen», sagte Godat gestern.
Im weiteren Verlauf des gestrigen Prozesstages befragte Verteidiger André Clerc aber noch andere Zeugen, wie viel Zeit denn der Chefarzt oder sein Stellvertreter zur Erstellung eines solchen Berichtes benötige. Stellvertreter Gerhard Baumgartner meinte, es könne je nach Erfahrung des den Bericht entwerfenden Assistenzarztes zwischen 10 und 120 Minuten Arbeit geben. Ambergs Sekretärin bezeichnete den Arbeitsaufwand als «relativ hoch», jeder Punkt müsse mit den Akten überprüft werden.
Richard Nyffeler, Präsident der Freiburger Ärztegesellschaft, sagte, der Zeitaufwand für solche Berichte hänge von vielen Faktoren wie Lokalitäten, Assistenzarzt und Chefarzt ab. Wie man diese Berichte fakturiere, sei je nach Vertrag zwischen Spital und Chefarzt unterschiedlich.

Der Ermessensspielraum
bei der Fakturierung

Der Vorsitzende des Seebezirkler Strafgerichts, Reinold Raemy, und Verteidiger André Clerc wollten vom Präsidenten der Ärztegesellschaft auch wissen, ob man bei der Rechungsstellung Notfall und Visiten kumulieren dürfe, wie es Hans-Ulrich Amberg tat. Der Präsident meinte, dies sei gemäss ausgearbeiteter Konvention nicht möglich. Er musste gegenüber dem Verteidiger aber auch zugeben, dass dies nirgends ausdrücklich erwähnt sei.

Eine gegenüber dem Untersuchungsrichter gemachte Erklärung musste der Präsident der Ärztegesellschaft gar widerrufen. Entgegen seinen Aussagen dürfe ein Internist tatsächlich auch eine laufende Behandlung ohne Visite des Patienten verrechnen, wie dies Dr. Amberg getan hat.
Nach dem gestrigen Prozesstag blieb der Eindruck haften, dass die Tarifgrundlagen vielfältig und kompliziert sind und dass sie vor allem viel Spielraum für Interpretationen zulassen. Der Umfang dieses Spielraums wurde durch die Fragen des Verteidigers offengelegt und kommt Hans-Ulrich Amberg nun zugute.
Offen aber bleibt, ob der Chefarzt, wenngleich er schlussendlich die Verantwortung für die Rechnungsstellung trägt, die Vorgaben ohne Absprache mit seinen fachlich ausgewiese-
nen Stellvertretern einfach abändern
darf.

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