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Verfahren: Ein langer Weg

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Im Jahre 1999 wurde vom Freiburger Obstverband der Antrag zum Schutz der Poire à Botzi eingereicht. Im Rahmen der Abklärungen wurde das Wort «Freiburger» gestrichen und die Bezeichnung festgelegt: Büschelibirne gilt als Sortennamen, Poire à Botzi als schützende Bezeichnung. Dann galt es das Produktionsgebiet zu definieren. Bei der Vernehmlassung des Pflichtenheftes gingen drei Einsprachen ein.

Am 16. August 2007 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) festgestellt, dass der Begriff «Poire à Botzi» auf ein typisches Erzeugnis hinweise, welches sein Ursprungsgebiet nicht verlassen habe. Die Anforderungen an eine traditionelle Bezeichnung würden somit erfüllt. Eine Ausdehnung auf den ganzen Bezirk Moudon lehnte das BLW ab. Am 5. Oktober wurde der Eintrag ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen vom BLW bestätigt.

Auf diesem langen Verfahrensweg habe es viel Energie und Ausdauer gebraucht, betonten IAG-Direktor Francis Egger und Staatsratspräsident Pascal Corminboeuf. Sie freuten sich, dass diese typische Freiburger Kilbispezialität nun geschützt sei. Nach dem Greyerzer und Freiburger Vacherin sei die Büschelibirne das dritte AOC-Produkt im Kanton. ju

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