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Wie attraktiv soll Freiburg steuerlich werden?

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Wie attraktiv soll Freiburg steuerlich werden?

Revision des Steuergesetzes im Mittelpunkt der Mai-Session des Grossen Rates

19 Mio. Franken wird der Kanton jährlich weniger einnehmen, wenn das kantonale Steuergesetz nach den Vorstellungen des Staatsrates revidiert würde. Für die parlamentarische Kommission des Grossen Rates geht dies nicht weit genug: 31,4 Mio. sollen es sein. Dabei sieht die Kommission eine generelle Steuersenkung von 5 Prozent vor.

Heute Nachmittag beginnt die Mai-Session des Grossen Rates. Nebst der Staatsrechnung 1999 und der Rechenschaftsberichte steht die Revision des kantonalen Steuergesetzes im Mittelpunkt der Session. Die Eintretensdebatte zur Steuerrevision wird am Donnerstag, 4. Mai, vorgenommen. Das Büro des Grossen Rates hat sogleich vier zusätzliche Abendsitzungen (10., 11., 16. und 17. Mai) für die erste Gesetzeslesung reserviert. Die zweite Lesung wird in der Juni-Session stattfinden. Damit sei auch angedeutet, dass eine lange Steuerdebatte bevorsteht.

Meinungen gehen
weit auseinander

Bei der Steuerdebatte geht es natürlich nicht nur um die Frage, wie attraktiv Freiburg steuerlich sein soll. Der Grosse Rat muss sich auch die Frage stellen, welchen Einnahmenausfall der Kanton und somit auch die Gemeinden verkraften können, ohne die Leistungen der öffentlichen Hand stark einschränken zu müssen. Je nach politischem Lager gehen hier die Meinungen weit auseinander.

19 Mio. Franken wären nach Ansicht des Staatsrates gerade noch tragbar. Dabei rechnet aber die Freiburger Regierung nicht mit 19 Mio. Mindereinnahmen. Mit der Revision des Steuergesetzes wird gleichzeitig der Wechsel von der bisherigen zweijährigen Vergangenheits- zur einjährigen Gegenwartsbemessung vorgenommen. Allein dieser Wechsel wird dem Staat zusätzliche Einnahmen zwischen 12 und 13 Mio. bescheren, so dass der effektive Steuerausfall für den Kanton gemäss Antrag des Staatsrates lediglich 6,5 Mio. betragen würde.

Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von Jean-Louis Romanens (cvp, Sorens) möchte die Freiburger Steuerzahler jedoch mit einer grösseren Entlastung beglücken. Sie denkt dabei insbesondere an die Familien, aber auch an die Unternehmen. So ist der Steuerexperte Jean-Louis Romanens überzeugt, dass sich vermehrt Unternehmen im Kanton Freiburg niederlassen, wenn die Gewinne weniger hoch besteuert werden. Und lassen sich Unternehmen nieder, so sind es vor allem auch die Kaderleute, welche dazu beitragen, dass die Steuermasse für den Kanton und die Gemeinden zunimmt. Eine grosszügige Steuersenkung kann sich seiner Ansicht nach später positiv auf die Einnahmen der öffentlichen Hand auswirken. So wird die parlamentarische Kommission dem Grossen Rat Anträge unterbreiten, die allein dem Staat – im Vergleich zu heute – einen jährlichen Steuerausfall von 31,4 Mio. bescheren würden.

Einjährige
Gegenwartsbesteuerung

Mit der Revision soll für die natürlichen Personen wie erwähnt auch der Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung erfolgen. Dies bedeutet, dass die Steuerzahler für das Jahr 2001 jene Einkommen versteuern müssen, die sie im Jahre 2001 erzielt haben. Für das Vermögen ist der Stand Ende 2001 massgebend.

Im vergangenen und in diesem Jahr zahlen die Steuerzahler Steuern auf Einkommen, die sie im Jahre 1997 und 1998 erzielt haben. Die Jahre 1999 und 2000 fallen in eine sogenannte Veranlagungslücke. Wer in diesen Jahren ausserordentliche Gehaltserhöhungen erhalten hat, muss diese aber dennoch versteuern, denn auch zu Beginn des Jahres 2001 muss eine Steuererklärung für die Jahre 1999 und 2000 ausgefüllt werden, um die ausserordentlichen Einkünfte und Auslagen festzustellen.

Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, dass die ausgefüllte Steuererklärung direkt an die kantonale Steuerverwaltung geschickt werden muss. Die Gemeinden können dann bei der Steuerverwaltung jene Dossiers verlangen, die sie einsehen möchten. Zudem besitzen sie nebst dem Beschwerderecht zusätzlich ein Einspracherecht. Arthur Zurkinden

Die wichtigsten Differenzen

Staatsrat und parlamentarische Kommission

12 Mio. kosten die Anträge der parlamentarischen Kommission den Kanton mehr als jene des Staatsrates, sofern natürlich der Grosse Rat diese annimmt. Hier die wichtigsten Meinungsverschiedenheiten zwischen der Freiburger Regierung und der Kommission:

Steuersatz: Der Staatsrat hat eine kleine Senkung des Steuertarifes für die Einkommensklassen zwischen 50 000 und 100 000 Franken vorgesehen. Für verheiratete Steuerzahler oder Alleinstehende mit Unterhaltspflichten wäre das steuerbare Einkommen zwischen 83 400 und 166 700 Franken von der Senkung betroffen. Der Staatsrat möchte somit dem Mittelstand entgegenkommen, der im gesamtschweizerischen Vergleich sehr hoch besteuert wird und sehr oft keinen Anspruch auf Vergünstigungen hat (z.B. Verbilligung der Krankenkassenprämien).

Die parlamentarische Kommission will eine lineare Senkung des Steuertarifs von 5 Prozent erreichen, dies allerdings in zwei Etappen. In den Jahren 2001 und 2002 soll der Tarif um 3 Prozent, ab dem Jahre 2003 um zusätzliche 2 Prozent gesenkt werden. Damit sollen auch die Auswirkungen der kalten Progression ausgeglichen werden. Einen Ausfall von 10,7 Mio. würde die 5-prozentige Tarifsenkung verursachen. Der Antrag des Staatsrates wür- de den Ausfall auf 3 Mio. beschränken.

Sozialabzüge für Kinder. Der Staatsrat möchte die Sozialabzüge für Kinder linear um 1000 Franken erhöhen. Für die ersten beiden Kinder würden sie somit neu je 4400 Franken betragen, für das dritte und für die weiteren Kinder neu je 5400 Franken.

Die parlamentarische Kommission wird jedoch eine lineare Erhöhung von 1300 Franken pro Kind beantragen. Für welche Variante sich der Grosse Rat schliesslich entscheiden wird, ist nur schwierig vorauszusehen. Sicher werden aus der Ratsmitte auch andere Anträge gemacht werden, zumal sich die Ratslinke mit einer linearen Erhöhung der Sozialabzüge kaum wird anfreunden können.

Prämienabzüge : Die Meinungen weichen auch ab in Bezug auf die Abzüge für Prämien für die Kranken- und Lebensversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien. Für all diese Prämien und Zinsen sieht der Staatsrat einen maximalen Abzug von 5800 Franken für verheiratete und von 2900 Franken für alleinstehende Steuerzahler vor. Diese Abzüge erhöhen sich für jedes Kind um 700 Franken.

Laut Kommission soll der Staatsrat für jede Steuerperiode den abziehbaren Maximalbetrag bestimmen, innerhalb dessen höchstens zugelassen werden: die vom Staatsrat für jede Versicherungskategorie pauschal festgelegten Grundprämien der Kranken- und Unfallversicherung unter Abzug der Prämienverbilligung, die Beiträge für die Lebensversicherung bis zu 1500 Franken für verheiratete resp. 750 Franken für die übrigen Steuerzahler sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zu 300 resp. 150 Franken.

Abzug für Betreuungskosten: Bekanntlich will der Staatsrat neu einen Abzug von 1000 Franken pro Kind für die Betreuungskosten (Kinderkrippe, Tageseltern usw.) zulassen. Bedingung ist aber, dass beide Elternteile erwerbstätig sind und das Reineinkommen 90 000 Franken nicht übersteigt. Auch die alleinerziehenden Mütter u

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