Staatsrat bereitet neues Gesetz vor
Dies geht aus einem Bericht des Staatsrates hervor, den er nach der Überweisung eines Postulats der Sensler Grossrätinnen Marie-Louise Rudaz-Spicher (cvp, Düdingen) und Maria Grazia Conti (sp, Schmitten) ausgearbeitet hat. Mit dieser optimalen Betreuung soll erreicht werden, dass die psychisch kranke Person ihr bisheriges Beziehungsnetz nicht aufgeben muss und ihre soziale und wirtschaftliche Selbstständigkeit gefördert wird. «Es sollte insbesondere dazu beitragen, dass die Patienten durch eine geeignete Koordination der ambulanten, halbstationären und stationären Betreuung in Heim oder Spital in ihrem gewohnten Lebensrahmen versorgt werden und dass die Kontinuität der von den Institutionen und Gesundheitsfachleuten erteilten Pflege gewährleistet wird», erklärt der Staatsrat und sieht das neue Gesetz als nützliche Ergänzung zum Gesundheitsgesetz.
Laut Staatsrat sollen diese grundsätzlichen Ziele durch die Vernetzung der psychiatrischen Pflege, die innerhalb von Sektoren organisiert wird, erreicht werden. Deshalb spricht er von einer Sektorisierung. «Der Kanton sollte grundsätzlich in zwei oder mehrere Sektoren für psychiatrische Pflege eingeteilt werden, die einen bestimmten Teil der Bevölkerung abdecken. Jeder Sektor wird nach geografischen, sprachlichen, demografischen und wissenschaftlichen Kriterien bestimmt», schreibt der Staatsrat weiter. Nach Auffassung der Freiburger Regierung sollte jeder Sektor eine Funktionseinheit unter ein und derselben multidisziplinären Leitung bilden, die beauftragt ist, u.a. Folgendes sicherzustellen: die ambulante dezentralisierte Versorgung (einschliesslich Notfallversorgung); Konsultationen in den Institutionen des Gesundheitswesens und anderen stationären Einrichtungen; die Versorgung in halbstationären Einrichtungen; die Versorgung in Spitaleinheiten;dieLiaison-Psychiatrie in den Spitälern und Behandlungs- und Rehabilitationszentren. Mehr oder weniger kurzfristig sollten gemäss einer Arbeitsgruppe folgende Massnahmen konkretisiert werden:
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Laut Staatsrat ist auch ein Sektor für Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine bestimmte Anzahl von spezialisierten Dienste vorgesehen, die sich kantonsdeckend mit ganz bestimmten Störungen befassen, z.B. für Suchtmittelabhängige. «Der Sektor für Kinder- und Jugendpsychiatrie und die spezialisierten Dienste werden je nach Bedarf über ambulante Konsultationen, Zwischenstrukturen und Spitaleinheiten verfügen.
Alle diese Dienste müssen gut in die geografischen und/oder sprachlichen Sektoren integriert werden, damit keine Abkapselungen innerhalb der Psychiatrie entstehen und die bevölkerungsnahe Pflege gewährleistet wird», verrät der Staatsrat, was er kurz- und mittelfristig zu tun gedenkt. «Mittel- und langfristig könnten weitere spezialisierte Dienste sowie eine vermehrte Dezentralisierung für Spitalpflege, die Langzeitaufenthalte beinhaltet, insbesondere für die Alterspsychiatrie, geplant werden», hält er abschliessend fest.