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Feuerbrand: kantonales Verbot

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Mit 76 zu 9 Stimmen (4 Enthaltungen) hat der Grosse Rat eine Motion des SVP-Grossrats Michel Losey angenommen und sich dabei wie beim «Hormon»-Fleisch gegen die Empfehlung des Staatsrates entschieden. Dieser hatte sich jeweils aus juristischen Gründen gegen ein kantonales Verbot ausgesprochen, da sowohl die Kontrolle des «Hormon»-Fleisches als auch die Bekämpfung des Feuerbrandes eidgenössische Anlegenheiten seinen.

Der Feuerbrand wird durch eine Bakterie (Erwinia amylovora) hervorgerufen, die in den Stämmen der infizierten Plfanzen überwintert und sich im Frühling vermehrt. Darauf kann die Bakterie durch Wind, Regen oder Insekten auf gesunde Pflanzen übertragen werden. Die Folgen der Infektion sind verheerend: Die Pflanze trocknet aus und stirbt ab.
Michel Losey hielt fest, dass sich der Feuerbrand von den betroffenen Gebieten in der Ostschweiz in Richtung Kanton Freiburg ausbreitet und schon im vergangenen Oktober in der Region von Nyon festgestellt worden sei. Deshalb forderte er ein Anpflanzverbot sämtlicher Wirtspflanzen des Feuerbrandes. Dieses Verbot soll dabei auf dem ganzen Kantonsgebiet und für die ganze Bevölkerung sowie insbesondere für die im Gartenbau tätigen Berufsleute gelten.
Staatsrat Pascal Corminboeuf rief in Erinnerung, dass auf Bundesebene ein Einfuhrverbot von Wirtspflanzen besteht. Die entsprechende Verordnung schreibe auch Kontrollen in den Baumschulen vor. «Wird Feuerbrand festgestellt, müssen die Pflanzen vernichtet werden. Eine Bekämpfungsmethode gegen Feuerbrand gibt es nicht», führte er weiter aus.
Unterstützung erhielt der Staatsrat von der CSP-Sprecherin Yolanda Neuhaus-Gugler. Nach ihren Worten liefert Schmitten ein Vorzeigebeispiel. Wie sie ausführte, beauftragte die Umweltschutzkommission Schmitten Spezialisten, welche Kontrollen vornahmen und ausrotteten, was nötig war. «Es geht auch ohne neues Gesetz», erklärte sie. Dennoch wurde die Motion klar angenommen.

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