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Bund kontrolliert Hormonfleisch

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In seiner Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass die Gesetzgebung in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern die Wachstumsförderung mit Hormonen bei Masttieren verbietet, dies im Gegensatz zu Ländern wie Kanada und USA.

Dort wird laut Staatsrat die Meinung vertreten, dass die Hormone in den Endprodukten nur in kleinen Mengen vorkämen, die diejenigen in natürlich produziertem Fleisch nicht übersteigen.

Lebensmittelkontrolle
auf Bundesebene geregelt

Der Staatsrat hält weiter fest, dass der Bereich der Lebensmittel in der Schweiz auf Bundesebene im Rahmen der Lebensmittelkontrolle klar geregelt sei. Er weist auch darauf hin, dass es zwischen zwei Gruppen von Hormonen zu unterscheiden gelte: Die unerwünschten und verbotenen Hormone wie Diethylstilböstrol (wurde im US-Rindfleisch nachgewiesen) sowie andere Hormone, bei welchen das Bundesamt für Gesundheitswesen einen tolerierten Maximalwert festlegt.

Ausländische Waren
werden ständig geprüft

Wie der Antwort des Staatsrates zu entnehmen ist, kontrolliert der Bund das Fleisch nicht nur im Rahmen der Lebensmittelkontrolle, auch das Bundesamt für Veterinärwesen nimmt die Qualität der ausländischen Waren ständig und eingehend unter die Lupe, bevor diese verkauft werden. «Ausserdem werden die Waren seit dem 1. Januar 2000 so deklariert, dass die Konsumenten sie erkennen können», teilt der Staatsrat weiter mit und gibt somit zu verstehen, dass der Käufer selber die Wahl hat, ob er Fleisch aus den USA verzehren will oder nicht.

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