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Bausparen: Staatsrat ist nicht begeistert

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Heute kennt nur der Kanton Basel-Landschaft einen Steuerabzug für gebundene Bauspareinlagen. Weil das Steuerharmonisierungsgesetz diese Begünstigung nicht mehr zulässt, müsste Basel-Landschaft ab 2001 darauf verzichten. Stattdessen soll nun allen Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, den Abzug einzuführen.

Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Hans-Rudolf Gysin (fdp, BL) zurück. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen die Kantone die maximalen Beträge der steuerbegünstigten Bauspareinlagen als auch die Bedingungen für den Abzug festlegen.

Kantone: Steuerkonflikte
sind programmiert

Die Kantone sind aber vom Vorhaben alles andere als begeistert. Das Wohneigentum werde mit Geldern der 2. Säule und der gebundenen Selbstvorsorge der Säule 3a bereits genügend gefördert, schreibt die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Diese Ansicht vertritt auch der Freiburger Staatsrat in seiner Stellungnahme. Nach seiner Ansicht müsste im Falle von steuerlichen Massnahmen zur Förderung des Bausparens nicht nur das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung der Kantonssteuern, sondern auch jenes über die direkte Bundessteuer angepasst werden. «Vor allem darf man den Kantonen nicht die Freiheit lassen, ob sie dieses Instrument einführen wollen oder nicht. Ziel des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung der Kantonssteuern ist es ja gerade, die Objekte, die den Steuern des Kantons und der Gemeinden der Schweiz unterstellt werden oder nicht, zu harmonisieren», gibt der Staatsrat zu verstehen. «Mit andern Worten müssen diese steuerlichen Massnahmen in allen Kantonen getroffen werden, falls sie akzeptiert werden», fährt er fort.

Unterschiedliche Auswirkungen

Die Freiburger Regierung macht aber auch auf andere Punkte aufmerksam. So gibt sie zu bedenken, dass es nie gut ist, mittels Steuern aussersteuerliche Ziele zu fördern. «Diese Massnahmen können sich sehr unterschiedlich auf die Finanzen der öffentlichen Hand oder auf die Steuerzahler auswirken, anders jedenfalls, als man sich dies vorgestellt hat», schreibt der Staatsrat weiter und weist darauf hin, dass mit diesen Massnahmen vor allem jene Personen begünstigt würden, die auch das Geld haben fürs Bausparen. «Die Jugendlichen, die kein hohes Gehalt haben, können die nötigen Gelder nicht auf der Säule 3a anlegen. Wie sollten sie also Gelder für das Bauen auf die Seite legen?», fragt sich der Staatsrat weiter.

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