Das kantonale Laboratorium wendet sich an die Verteiler
Ein Teil des vom Sturm «Lothar» gefällten Holzes kann nicht sofort abtransportiert werden. Spezialisten mit einer Fachbewilligung haben die Erlaubnis, dieses mit Insektiziden, beispielsweise gegen den Borkenkäfer, zu behandeln. Die Substanzen, die sie benützen dürfen, sind vorgegeben.
Notfalls wird die
Quelle abgeschaltet
Nun haben die zuständigen staatlichen Stellen eine vorsorgliche Massnahme getroffen. In einer von Staatsrätin Ruth Lüthi unterzeichneten Mitteilung bittet das kantonale Laboratorium die Verteiler von Trinkwasser, zu kontrollieren, ob im Einzugsgebiet ihrer Quellen behandeltes Holz gelagert wird.
Wenn die Gefahr einer Trinkwasserverunreinigung besteht, sind geeignete Massnahmen zu treffen. Dabei ist an die Ausschaltung der kritischen Quellen oder an die Entfernung des behandelten Holzes zu denken. Die Waadtländer Gemeinde Payerne hat bereits ein Quelle, die sich auf Freiburger Gebiet befindet und wo Holz gestapelt ist, vom Netz genommen.
Selbstkontrolle
Nach einschlägiger Gesetzgebung sind die Lebensmittellieferanten zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die Vorsichtsmassnahme des kantonalen Laboratoriums ist im Sinne dieses Grundsatzes getroffen worden. Es sei an den Wasserverteilern, ihre Verantwortung wahrzunehmen, betont Kantonschemiker Hans-Sepp Walker.
In der Trinkwasserschutzzone ist die Behandlung von Holz nicht erlaubt. Walker weist aber darauf hin, dass sich viele Quellen ausserhalb von Schutzzonen befinden. Die Verantwortlichen der Wasserversorgungen und die Gemeinden wüssten am besten, wo sich ihre Quellen befinden. Sie seien also am ehesten in der Lage, die Kontrollen durchzuführen und allenfalls zu handeln.