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Anzeige gegen Spielsalon

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29 verbotene Glücksspielautomaten

Seit dem 1. April ist das neue Spielbankengesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass die Kantone während einer Übergangsfrist von fünf Jahren in Restaurants und anderen Lokalen den Weiterbetrieb von höchstens fünf Glücksspielautomaten zulassen können. Allerdings müssen diese Automaten bereits vor dem 1. November 1997 in Betrieb genommen worden sein.

Die Kontrollen wurden von der Eidg. Spielbankenkommission zusammen mit kantonalen Behörden durchgeführt. Wie Markus Huber von der Spielbankenkommission erklärt, wurden von den sieben kontrollierten Salons fünf beanstandet. Jene vier, gegen die kein Strafverfahren eingeleitet wurde, werden laut Huber einer Nachkontrolle unterzogen.
Die Betreiber von Spielsalons waren von den Behörden aufgefordert worden, bis Ende März die überzähligen Automaten zu entfernen. Ihnen waren strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen angedroht worden.

Escor nicht betroffen

Gemäss Christian Vollmer, Verwaltungsratspräsident der Escor AG, ist das Düdinger Unternehmen nicht von den Beanstandungen betroffen. «Wir hatten nie überzählige Geldspielautomaten. Mir kann es nur Recht sein, wenn hier Ordnung gemacht wird. Ich begrüsse die konsequente Umsetzung des neuen Gesetzes, weil man so endlich Strategien entwickeln kann», hält er gegenüber den FN fest.

Auch Proms-Direktor Christian Blanquet erklärt gegenüber den FN, dass er vor dem 1. April 2000 «alles erledigt» hatte. Er musste nach eigenen Angaben 80 Geldspielautomaten entsorgen.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission erinnert in ihrer Pressemitteilung daran, dass es keine Ausnahmen für die Obergrenze von fünf Glücksspielautomaten pro Betrieb gebe. Im Kanton Freiburg sind pro Spielsalon und Gaststätte bloss zwei Geldspielautomaten erlaubt.

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