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«Schwerwiegend und unentschuldbar»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Nicole Jegerlehner

FreiburgDieser Unfall hat niemanden unberührt gelassen: Eine 17-jährige Frau wurde an einem Freitagabend Anfang März 2006 von einem herabfallenden Baugerüst erschlagen. Sie war beim Café Le XXe, als Wind aufkam, Teile des Baugerüstes sich lösten und die Frau unter sich begruben.

Fehler von Beginn weg

Der Untersuchungsrichter hat nun seine Arbeit abgeschlossen. Er überweist das Dossier von sieben Männern an das Strafgericht Saane. Die Männer werden angeklagt, die Regeln des Bauwesens verletzt zu haben – und vor allem plädiert Untersuchungsrichter Michel Morel auf fahrlässige Tötung oder Tötung mit Eventualvorsatz. Für fahrlässige Tötung können bis drei Jahre Haft ausgesprochen werden, für eventualvorsätzliche Tötung mindestens fünf Jahre.

Den Eventualvorsatz hat Michel Morel in die Überweisungsschrift aufgenommen, weil ein Experte die Fehler rund um den Gerüstaufbau als «schwerwiegend und unentschuldbar» bezeichnet. So sind bereits bei der Montage des Gerüsts Fehler begangen worden: Statt 24 wies das Gerüst nur neun Verankerungspunkte auf. Zudem war das Gerüst mit einer Plane eingekleidet, was zusätzliche Verankerungen ver-langen würde. Bereits dieses fehlerhaft montierte Gerüst wäre bei starken Winden -wie am Abend des Unfalls – zusammengebrochen.

Unbefugte Änderungen

Doch nach der ungenügenden Montage wurde das Gerüst noch modifiziert. Normalerweise hat nur die Gerüstbau-Firma das Recht, dieses zu verändern. Doch bei der Freiburger Hauptpost nahmen Bauarbeiter Änderungen vor: Um mit Hilfe eines Krans Fassadenelemente anzubringen, entfernten sie alle Verankerungen – und brachten statt der vorherigen neun nur noch deren drei wieder an. Unter diesen Umständen, hat der Experte später berechnet, hätte bereits ein Wind mit der Stärke von 60 Kilometern in der Stunde genügt, um das Gerüst zum Einsturz zu bringen; am Unfallabend stürmte der Wind mit bis zu 90 Stundenkilometern über Freiburg hinweg.

Folgende Personen müssen sich vor Gericht verantworten: Der Bauleiter, der Verantwortliche des Gerüst-Unternehmens, welcher das Gerüst montiert hat, der Verantwortliche vor Ort, welcher die Gerüstarbeiten an einen Subunternehmer übergeben hat, die zwei Verantwortlichen der Firma, welche die Verankerungen gelöst haben, und ihr Arbeiter, sowie der Verantwortliche des Subunternehmens.

Nicht vor Gericht erscheinen muss der Projektleiter: Er, der vor allem im Büro und kaum auf der Baustelle präsent gewesen sei, habe einen Bauleiter ernannt und diesen unter anderem beauftragt, auf der Baustelle für Sicherheit zu sorgen, erklärt Untersuchungsrichter Morel. Zudem habe er den Aufbau des Gerüsts an eine spezialisierte Unternehmung vergeben. «Es war nicht an ihm, die Sicherheit vor Ort zu überprüfen.»

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