freiburg 9900 Franken Natelrechnung: Dies hat eine Frau zu ihrem grossen Erstaunen am 11. September 2007 erhalten. Daraufhin realisierte sie, dass jemand ihre Identitätskarte benutzt haben musste, um ein Natel-Abonnement abzuschliessen. Während eines Discobesuchs im Oktober 2006 gab sie ihre ID der Kollegin in die Handtasche. Diese behielt den Ausweis und gab ihn anlässlich eines weiteren Discobesuches einer anderen Kollegin, damit sich diese ausweisen konnte. Diese schloss mit der fremden Identitätskarte das Natel-Abonnement ab.
Busse und gemeinnützige Arbeit
Der Untersuchungsrichter hat die Frau, die die Identitätskarte weitergegeben hat, der Anstiftung zum Gebrauch eines fremden Ausweises für schuldig befunden. Er verurteilte sie zu gemeinnütziger Arbeit von 16 Stunden mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und einer Busse von 100 Franken. Zudem muss sie einen Viertel der Verfahrenskosten übernehmen.
Der Urkundenfälschung schuldig gesprochen
Die Frau, die das Natel-Abonnement abgeschlossen hat, ist wegen Fälschung von Ausweisen, Urkundenfälschung, der Betrügerei und der betrügerischen Benutzung eines Computers für schuldig befunden worden. Sie ist zu gemeinnütziger Arbeit von 160 Stunden auf zwei Jahre Bewährung und einer Busse von 100 Franken verurteilt worden. Auch muss sie drei Viertel der Verfahrenskosten übernehmen. fe