Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Arbeiten bis zum Hitzeschlag: Zwei Gesetzesartikel erhöhen das Risiko massiv

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wenn es richtig heiss wird, kann das Arbeiten der Gesundheit schaden. Darauf reagieren nun Politikerinnen aus SP und FDP.

Der Klimawandel hat die Arbeitswelt längst erreicht, wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) kürzlich in einer umfassenden Studie gezeigt hat. Er wird im Freien zum Problem – also etwa in Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus oder Sport – genauso wie in Innenräumen, wenn diese schlecht belüftet und die Temperaturen nicht reguliert werden.

Weltweit leiden mindestens 2,4 Milliarden Menschen bei der Arbeit jedes Jahr unter übermässiger Hitze, schätzt die ILO. Das entspreche 70 Prozent aller Arbeitnehmenden. Die Folgen sind beispielsweise Hitzestress, Hitzschlag, Erschöpfung, Hitzekrämpfe oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Deshalb stellt sich die Frage, wie die Gesellschaft mit diesen Belastungen umgeht und dies besonders dringlich bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten im Freien – wie auf dem Bau. Sollen die Bauarbeiter bei grösster Hitze weiter arbeiten müssen, wie dies heute eher die Regel als die Ausnahme ist? Oder soll die Arbeit ruhen – und die Baufirma zahlt dennoch die Löhne und den Auftraggebern für die Verspätung eine Konventionalstrafe? Oder aber die Mehrkosten trägt der Auftraggeber – oder am Ende der Steuerzahler?

Das Ringen um diese Lastenverteilung ist schon in vollem Gange und geht hinunter in die Tiefen des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung. Dort würde es nämlich eigentlich schon eine Regelung geben.

Nicht für die Hitze gedachte Regeln

Die Arbeitslosenversicherung enthält eine Schlechtwetterentschädigung: Wenn das Wetter kein Arbeiten zulässt, sollte diese Versicherung greifen und die Kosten decken, ganz egal, ob es nun zu kalt, zu verschneit ist – oder eben zu heiss. Die Kosten würden dann von der Arbeitslosenversicherung bezahlt und damit via ihre Beiträge von allen Firmen und Arbeitnehmenden. Die Bauarbeiter müssten eigentlich nicht in der Hitze chrampfen. Eigentlich.

In der Praxis funktioniert es nicht. Es scheitert an wenigen Absätzen in den Artikeln 43 und 44, welche die Details regeln sollen: wie das Gesetz angewandt wird, wie oft eine Firma eine Entschädigung beantragen kann, etc. Denn in diesen Artikeln widerspiegelt sich heute noch die Ursprungsgeschichte der Schlechtwetterentschädigung: Sie war für den Winter gedacht, wenn lange Kälteperioden einen Stopp erzwingen.

So dürfen Baufirmen in zwei Jahren höchstens für sechs verschiedene Monate eine Entschädigung beantragen. Wenn also das Wetter im Dezember drei Tage lang schrecklich war, im Januar eine Woche und im Februar zwei Wochen lang, zählt das als drei Monate oder drei «Abrechnungsperioden». In der laufenden Frist von zwei Jahren darf die Baufirma dann noch drei Mal eine Entschädigung beantragen – dann ist Schluss.

Mit dieser Obergrenze wollte der Gesetzgeber wohl Missbrauch bekämpfen. Im Wesentlichen sollten die Firmen nur für die drei Wintermonate überhaupt ihre Anträge stellen. Das funktionierte früher nicht schlecht, auch wenn die Firmen schon da über den hohen bürokratischen Aufwand klagten. Doch für heisse Sommertage war es nicht gedacht, noch weniger für eine Zunahme an Hitzetagen.

Vorstoss von einer Nationalrätin und einer Ständerätin

Samira Marti ist Nationalrätin BL und Co-Präsidentin der SP-Bundeshausfraktion.
Bild: Christian Beutler/Keystone

Wer die Entschädigung in allen sechs Wintermonaten beantragt oder sich die Möglichkeit dafür offen halten will, der muss im Sommer verzichten. Kommt hinzu, dass Kältewellen recht lang, extreme Hitzewellen hingegen bisher eher kurz andauern. Eine Baufirma, die im Juni an einem heissen Nachmittag hitzefrei geben will, im Juli an zwei Tagen und im August nochmals an zwei, hat im Winter womöglich keinen Anspruch auf Entschädigung mehr – egal, wie es stürmt, schneit oder hagelt.

Johanna Gapany von der FDP vertritt den Kanton Freiburg im Ständerat.
Bild: Gaetan Bally/Keystone

Die Politik bewegt sich nun, konkret SP und FDP. Samira Marti, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der Bundeshausfraktion, hat zusammen mit der Freiburger FDP Ständerätin Johanna Gapany eine entsprechende Motion eingereicht. Ist die Hitze besonders hoch und die Gesundheit gefährdet, sollen die heiklen Absätze einfach ausgesetzt werden. Ihrer Ansicht nach genügt dies schon, um das Gesetz «praxistauglich» zu machen.

«Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, einen Gesundheitsschutz zu gewähren oder wenigstens die Sozialpartner dabei zu unterstützen», begründet Marti den Vorstoss. Bei grosser Hitze steige nicht nur das Risiko für Hitzeschläge, sondern auch für Unfälle. «Davor müssen die Arbeitskräfte geschützt werden.»

Es käme der Bauindustrie entgegen. Die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich mit dem Baumeisterverband auf die gemeinsame Forderung geeinigt, dass an Hitzetagen mit Temperaturen über 33 Grad die Arbeit eingestellt wird. Damit dies erfüllt werden kann, muss ihrer Ansicht nach die Schlechtwetterentschädigung hitzetauglich gemacht werden.

An einem heissen Juni-Tag: Das Bild zeigt Strassenarbeiter auf der A2 bei Dagmarsellen. Ein Stahlbauer schützt sich vor der Hitze, indem er viel Wasser trinkt und sich mit Sonnencreme einschmiert. Dazu trägt er auch ein Kopftuch, damit der Schweiss nicht ständig ins Gesicht tropft.
Bild: Dominik Wunderli

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen