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Algerier zu 90 Tagen Gefängnis verurteilt

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Mann verurteilt, der zwischen 2022 und 2023 diverse Straftaten begangen hatte.

Ein 39-jähriger Algerier hat zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 verschiedene Delikte begangen, für die er nun von der Staatsanwaltschaft verurteilt wurde. Er machte sich unter anderem des Diebstahls, Hausfriedensbruchs, der Urkundenfälschung, des Nichtbefolgens von Hausarrest, des Erschleichens einer geringfügigen Leistung sowie des Verstosses gegen das Bundesgesetz über den Personenverkehr schuldig. Der Mann wurde zu 90 Tagen Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, abzüglich des Tages seiner vorläufigen Festnahme, und zu einer Geldstrafe von 900 Franken. Das schreibt die Staatsanwaltschaft Freiburg in einem Strafbefehl.

Im erwähnten Zeitraum machte sich der Beschuldigte verschiedener Straftaten wie häufigerem Schwarzfahren schuldig. Als er einmal ohne Ticket unterwegs war, versuchte er, sich mit einem fremden Ausreiseschein dem Bezahlen des Ticketpreises zu entziehen. Dazu kommen einfache Diebstähle, bei denen der Beschuldigte Wertsachen sowie andere Gegenstände aus Autos gestohlen hatte. Hinzu kommen Missachtungen von Betretungsverboten in der Stadt sowie in Deutschfreiburg. Diese Verbote hatte er nach Einbrüchen erhalten.

Der Beschuldigte wurde zwischen März und Juni 2023 dreimal wegen illegaler Einreise, Hehlerei, Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt. Da diese Verurteilungen den Angeklagten nicht davon abgehalten hatten, weitere Straftaten zu begehen, stellt die Staatsanwältin eine ungünstige Prognose über sein zukünftiges Verhalten. Zusätzlich ist zu befürchten, dass der Beschuldigte die Geldstrafe nicht bezahlen kann, da er Asylbewerber ist und keinen Job hat. Aus diesem Grund verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Freiburg zu einer unbedingten Gefängnisstrafe.

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